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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 18

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--17-2723634
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_14 Infercalation verhinderte, und R. Meir wohl ebenfalls keinen ihm Ebenbürtigen daselbst zurückgelassen hatte. Der ferner mitgetheilte Fall 7), dass R. Chija bar Sarunki und R. Simon ben Jehozadak nach Assia gingen, um ein Schaltjahr einzusetzen, wird dahin gedeutet, dass sie aus einem nicht überlieferten Hinderungsgründe das heilige Land verliessen und überdiess auch nur eine theoretische Berechnung anstellten, weil, wie aus der Stelle dort zu ersehen ist, das betreffende Jahr ein Sabbatjahr war, das ohnehin nicht intercalirt werden darf. Im jerusalemischen Talmud1 2) erzählt endlich R. Eleasar im Namen des R. Chanina, dass einst eine grosse Anzahl von Schülern aus dem Lehrhause Rabbi’s nach Lydda gingen, um ein Schaltjahr einzusetzen, und dass sie zu gleicher Zeit starben. Von da an wurde die Bestimmung der Intercalation von Judaea überhaupt nach Galilaea verlegt. Zeit der Zeugenaufnahme. Die Zeit, in welcher der Gerichtshof seine Sitzungen erÖffnete, um die etwa kommenden Neumondszeugen zu vernehmen, wird wie folgt festgesetzt. Die Mischna3) giebt an: Bei Bestand des Tempels nahm der Gerichtshof [vom Vorabend zum 30. Tage] bis zum Ende des 30. Tages das Zeugniss über den Neumond an. Einst blieben die Zeugen [am 30. Tage des Monats Elul] lange aus, und die Leviten wurden dadurch in ihrem Gesänge gestört [sie wussten nämlich nicht, ob der Psalm für den Wochentag oder für den Festtag (Neujahrstag) anzuwenden sei]. Darum verordnete man, dass von nun an die Zeugen nur bis zur Zeit des Minchagebetes vernommen werden sollen. Kamen die Zeugen nach der Zeit des Minchagebetes, so wurde ihr Zeugniss nicht mehr angenommen, und sowohl dieser 30. Tag, als auch der 31; Tag wurden als Festtage gefeiert. Die Tosafot4) bemerken, dass in Jerusalem in diesem Falle der zweite Neujahrstag, der 31. Tag, als erster Tischri gezählt wurde. Dieselbe Mischna referirt weiter: Nach der Tempelzerstörung verordnete R. Jochanan ben Sakkai, dass man die Zeugen wieder bis zum Schluss des 30. Tages annehme. Denn da die Opfer aufgehört hatten, fiel der 1l Sanliedrin 26 a. 2) Sanliedrin I, 2. 3) Rösch liaschana IV, 4. 4) Menachot 100 b und Raschi Pesachim 47 a.

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