Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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10 im Allgemeinen anzunehmen, dass das spätere Verfahren manche grosse und wesentliche Aehnlichkeit mit dem in älterer Zeit üblichen gehabt haben wird, und darum ohne grossen Fehler im Ganzen für ein Bild desselben gelten kann. Da die Beschlüsse über den Monatsanfang und die Intercalation mit ausserordentlicher Verschwiegenheit vom Gerichtshöfe bis zur Veröffentlichung des Endresultates bewahrt werden mussten, hatte der Gerichtshof auch die Bezeichnung ״Sod ha־ibbur“ d. h. geheimer Intercalationsrath, wie aus einem Ausspruche des R. Eleasar hervorgeht.ג) Später hat man auch die vom Gerichtshofe mitgetheilten Regeln und Resultate sowie das Compendium, welches in Andeutungen die ״Zusammenstellung derselben enthielt, mit diesem Namen ״Sod ha-ibbur“, geheime Intercalationsregeln, belegt.1 2) Versammlungsort des Gerichtshofes. Diejenigen, welche die neue Mondsichel gesehen, hatten sich nach Jerusalem an den bestimmten Versammlungsort, einen grossen Hof, Bet Jasek genannt, zu begeben und als Zeugen aufzutreten3). Dort nahm der Gerichtshof das Zeugenverhör auf, prüfte die Aussagen der Zeugen und bestimmte danach den Monatsanfang 4). Man gab dort grosse Gastmähler, damit die Zeugen gern und häufig zur Aussage kämen. Die Sitzungen des Gerichtshofes zur Einsetzung eines Schaltjahres wurden, so lange der Tempel stand, wahrscheinlich, wie bei anderen Gerichtsverhandlungen in der Quaderhalle des Tempels abgehalten. Sowohl das Zeugenverhör über die Beobachtung der Mondsichel als auch die Beschlüsse über Monatsanfang und Monatsein- Schaltung wurden in eine gerichtliche Form gebracht, wodurch allen diesen Acten eine gewisse Feierlichkeit verliehen wurde. Nach der Zerstörung des Tempels, als der Gerichtshof an verschiedenen 1j Ketubot II2a. Vergl. aucli jerus. Talmud Rösch haschana II, 6. Sanliedrin I, 2. 2) So haben nach Raschi diese beiden Worte in der Stelle Rosch bascliana 20 b die letztere Bedeutung, man kann ihnen aber auch die erstere beilegen. In Ketubot lila können nach Raschi diese beiden Worte auch die Intercalationsregeln bezeichnen. 3) Mischna Rosch haschana II, 5., jerus. Talmud Rosch haschana II, 3. 4) Dies ist die Auffassung des Maimonides im Hilchot Kiddusch hachodesch cap. II, 7. Nach Raschi’s Commentar zur Mischna Rosch haschana 23 b ist dieser Ort nur für den Sabbat bestimmt gewesen.