Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2720904-2720949--14-2723631
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

11 Orten seine Sitzungen hielt, wurde für die Zeugen eine weitere Erleichterung eingeführt. R. Jochanan ben Sakkai verordnete1) nämlich, dass, wo auch immer der Vorsitzende des Gerichtshofes sich befinden möge, die Zeugen sich nur an den bestimmten Versammlungsort des Gerichtshofes zu begeben hätten. Der Gerichtshof vernahm die Zeugen und sprach dann die Heiligung des neuen Monats in Abwesenheit des Vorsitzenden aus, während vor der Tempelzerstörung die Zeugen dem Aufenthalte des Vorsitzenden folgen mussten und der Vorsitzende selbst diese Handlungen vornahm. 2) Der Versammlungsort des Synhedrion wechselte, wie oben angegeben, mehrere Male nach der Zerstörung des zweiten Tempels, und auch die Neumondsbestimmung und die Intercalation wurden von diesen Orten aus geleitet. Es durfte dies aber nur innerhalb Palästinas geschehen, und die Gemara3) leitet dieses Vorrecht Jerusalems aus Jesaias 2, 3. ab. Nur in einem Falle fand eine Ausnahme statt. Aus einer im Talmud4) mitgetheilten Thatsache ergiebt sich nämlich, dass ein in Palästina ordinirter Gelehrter, der sich zu den Exulanten (Gola) ausserhalb des heiligen Landes begab, falls er keinen ihm ebenbürtigen Gelehrten in Palästina zurückliess, im Auslande Monatsanfänge berechnen und einsetzen und einen Monat intercaliren durfte. Blieben aber Gelehrte, die ihm an Wissen gleich oder überlegen waren, zurück, so durfte er diese Functionen im Auslande nicht ausüben. That er es dennoch, so war die Handlung ungiltig. Die Thatsache aber ist folgende: Als Chanina (Chananja), der Neffe des R. Josua, nach der Gola abzog, intercalirte er und setzte Monate ein. Aus Judäa schickte man zwei Gelehrte, R. Jose ben Kippar und einen Enkel des Secharja ben Kebutal, zu ihm. Als er sie sah, fragte er: Zu welchem Zwecke kommt ihr? Sie antworteten: Um Thora zu lernen. Da rief er aus: Diese Männer gehören zu den grössten Gelehrten der Generation, und ihre Voreltern haben schon Dienste im Tempel geleistet! Als er später in einem Vortrage einen Gegenstand für unrein erklärte, erklärten sie ihn für rein. Als er etwas für unerlaubt hielt, widersprachen sie und behaupteten, es sei erlaubt.!) Mischna Rösch haschana IV, 4. 2) Mischna Rösch, haschana II, 7. Rosch haschana 31b 3) Berachot 63 b. 4) Berachot 63 a. b.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.