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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 11

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--10-2723627
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7 dass unter Festhaltung der bisher üblichen Beobachtung der neuen Mondsichel, ein gerichtliches Zeugenverhör über diese Beobachtung eingeführt und ein gerichtliches Urtheil sowohl über den Monatsanfang als auch über die Einschaltung eines Monats herbeigeführt wurde. Dass zur Controle dieses Zeugenverhörs und zur Nutzanwendung der erlangten Aussagen für eine mittlere Monatslänge eine Art Berechnung im Voraus stattgefunden haben müsse, lässt sich vermuthen, soll aber durch einige Belege weiter unten noch eingehender erhärtet werden. Diese Berechnung hat sich später so weit ausgebildet, dass sie allmälig gegen die Zeugenaussage in den Vordergrund trat und sie endlich ganz verdrängte. Wir werden demnach näher zu bestimmen suchen: die Zusammensetzung des Gerichtshofes und dessen Aufgabe für diese Zwecke; ferner den Ort, an welchem der Gerichtshof das Zeugenverhör anstellte; dann die Zeit, in welcher der Gerichtshof seine Sitzungen für diese Aufgabe aufnahm; endlich die Form des Zeugenverhörs und Alles, was mit der Person der Zeugen und dem Inhalte des Zeugnisses zusammenhängt. Zusammensetzung des Gerichtshofes und dessen Aufgabe. Aus der von der Mischnax) angeführten Erzählung, dass ״der Arzt Tobia mit seinem Sohne und seinem freigelassenen Sclaven gleichzeitig in Jerusalem die neue Mondsichel gesehen, dass die Priester ihn und seinen Sohn als Zeugenpaar annahmen und den Sklaven als gütigen Zeugen zurückwiesen,“ lässt sich vermuthen, dass in älterer Zeit die Priester, einen Gerichtshof bildend, das Zeugenverhör angestellt haben. Später trat dann der ordentliehe bürgerliche Gerichtshof (Synhedrion) für diese Function ein. Während das grosse Synhedrion aus 70 oder 71 Mitgliedern bestand, wurde für die Zwecke der Zeitrechnung ein Gerichtshof von kleinerer Mitgliederzahl constituirt. So äussert sich R. Meir 1 2) über die Aufgabe, die dem Gerichtshöfe zufiel, und über dessen Zusammensetzung in den kurz gehaltenen Worten: Die Ein- Schaltung [eines Tages] im Monat geschieht durch ein Dreimännergericht, die Einschaltung [eines Monats] im Jahre geschieht durch ein Dreimännergericht.s) 1) Rösch haschana I, 7. 2) Sanhedrin I, 2. 4) Siehe Excurs I., der die Erklärungen dieses Satzes enthält.

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