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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1881-01-01 · 1881 · page 88

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1881
Date
1881-01-01
Page
– (sequence 88)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720951--087-2723572
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85 es doch jedenfalls kein würdiger Mann gewesen sein konnte, der sich mit dergleichen Zaubereien befasste. ,Nun, von diesem Janai mag eben der vielleicht zum Theil wahre Bericht entstellt und prahlerisch ausgeschmückt worden sein1). Auch der dort gegebene Bericht über Seiri in Alexandrien scheint ungenau zu sein und am Ende auf einen in Alexandrien nicht ungewöhnlichen kaufmännischen Betrug hinauszulaufen, dass nämlich der von ihm gekaufte Esel bei der Ueberg־abe ausg*etauscht, beziehungsweise ihm etwas Werthloses untergeschoben worden war. Wenn an derselben Stelle noch Unterscheidungen gemacht werden zwischen «Dämonenwerk» und «Zauberwerk,» ferner zwischen solchen Zauberkünstlern, die zu ihren Vorrichtungen durchaus der Instrumente benöthigen und anderen, die solche entbehren können2), wenn endlich Abaji auch solche Künste anführt, deren Gebrauch vollkommen erlaubt ist3), so muss ich mir die Erklärung über alles Das für Abschn. F. Vorbehalten, weil erst eine kurze Auseinandersetzung der Anschauungen unserer grössten mittelalterlichen Religionsphilosophen (wie Ibn-Esra, Maimonides, Nachmanides u. A.) vorausgeschickt werden muss, um zu wissen, was von dergleichen Aussprüchen zu halten ist und wie sie aufzufassen sind4 * * *). Sehr streng waren die Rabbinen in den Verboten aller Ahnungskünste und Zeichendeuterei. In dem Verbote der h. Schrift ף Das Wahre an der Sache kann sein, dass Janai, unter Gaukler gerathen, ihnen zeigte, dass er es darin noch weiter gebracht; er gab einer Frau unter der Vorspiegelung, ihr Wasser zu geben, ein geistiges Getränk, und als sie sich sinnlos betrunken hatte, führte er sie, wie man ein Thier führt, auf den Markt, alles Andere ist Zusatz. Vgl. Pesachim 110., wo gelegentlich von der Suggot-Gefahr erzählt wird, dass ein böses Weib ihren geschiedenen Mann, der sich sinnlos betrunken hatte, mit der Glocke in der Hand hinausführte, wie man ein Thier zum Verkaufe führt, was das Volk ebenfalls für Hexerei hielt. •אמר אביי רקפיד אמנא שר דלא קפיר אמנא כשפים (2 •אמר אביי הלכות כשפים וכו' ויש מה; מותר לכחחלה (8 4) Naiv ist der Ausspruch einer Boraita (Sanhedrin 101. a.), dass es auch (wie es scheint, gutmüthige) Geister gebe, die zu fragen wohl erlaubt wäre, allein sie lügen. (Das ist die Lesart Raschis: p□ אלא שמכזבין• לכך נמנעו מלשאול)• R. Jizchak bar Scheschet (ריב״ש) hat jedoch eine andere Lesart, statt אלא שמכזבין liest er מפני שמכזבין, und erklärt das im Namen des רמב״ן, dass es nur deshalb erlaubt sei, diese Geister zu befragen, weil es gar keine eigentliche Geisterbeschwörung ist, indem es keine ernstlichen, sondern nur Spottgeister seien, von denen eine richtige Auskunft nicht zu erlangen sei. Unsere Talmudausgaben haben eine combinirte Lesart אלא מפני שמכזבין «Vgl. Rabbinovicz דקדוקי סופרים z. St,), S, noch in Abschn. F.

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