Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1881
- Date
- 1881-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
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…/2720904-2720951--061-2723546- Visual Library
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59 scheinbar mystische Wunderkuren Vorkommen, יוצאין בביצת. החרגול ובשן שועל ובמסמר מן הצלוב משום רפואה, so gehört das in Wirklichkeit nicht sowohl in das Gebiet des Mysticismus, als vielmehr in das der empirischen Heilkunde* 1). Beweis hierfür ist, dass selbst Maimonides, der sonst gern alles Mystische möglichst abstreift, diese Satzungen Unverändert beibehält, und zwar nicht blos im Jad hachasaka, sondern auch im More Nebuchim Th. 3 Cap. 37, wo er den bekannten Ausspruch: כל שיש בו משום רפואה אין בו משום דרכי האמורי auch in dieser Hinsicht aufrecht erhält2). Auch von Dämonologischem findet sich in der Mischna kaum eine Spur. Denn wenn es Sabbat Cap. 2, Mischna 5 heisst: ׳המכבה את הנר וכל מפני רוח רעה וכל פטור so spricht das nicht gegen unsere Behauptung. Abgesehen davon, dass ja ׳רוח רעה nach Analogie von 1. Samuel 16, 23 einfach Melancholie bedeuten kann (vgl. Maim. Mischnah -Commentar z. St.), so hat es mit J) Wären die Mischna-Lehrer dem Mysticismus ergeben gewesen, so hätten sie joma 8, Mischna 6 nicht gelehrt: מי שנשכו כלב שוטה אין מאכילין אותו מחצר הכבד ׳שלו da doch solche Geheimmittel damals allgemein verbreitet waren und man auf sogenannte sympathische Kuren grossen Werth legte, sie hätten also gemäss dem früheren Satze in derselben Mischna מאכילין אוחו אפילו דברים טמאים entscheiden müssen; allein es gehörten bei ihnen solche Mittel, wie gesagt, in das Gebiet der empirischen Heilkunde, der nur dann Wichtigkeit beizulegen wäre, wenn das Mittel erfahrungsmässig sich bewährt hatte, was bei חצר הכבר של כלב שוטה nicht der Fall war. (Nach genauer Einsicht in Maimonides’ More Nebuchim, so wie in dessen Mischna-Commentar und Jad hachasaka stellt derselbe drei Kategorien auf: 1) Rationelle Heilmittel, deren Wirkung vernunftgemäss erkennbar ist, können bei gefährlichen Krankheiten angewendet werden und heben jedes religiöse Verbot auf. 2) Sogenannte Geheim mittel, die sich aber erfahrungsmässig in mindestens drei Fällen bewährt haben, oder von einem bewährten Heilkundigen angeordnet sind, stehen in dieser Hinsicht den Mitteln der ersten Kategorie gleich. 3) Wo es sich nicht um Heilung von Krankheiten, sondern um Gewinnung materieller Vortheile (z. B. Meliorirung des Bodens) handelt, da sind alle Geheimmittel, namentlich wenn sie mit heidnischen Gebräuchen umgeben sind, als דרכי האמורי verboten. Den Nachweis über alles Das, der zugleich die aufgeworfenen Fragen des רשבא (Gutachten Nr. 413) löst, behalte ich mir für Abschnitt F. vor, wo auch noch erörtert werden soll, wie nach Maimonides zu verfahren sei, wenn bei Kategorie 3 die Wirkung vernunftgemäss nachzuweisen ist. 2) Allerdings machte diese scheinbare Inconsequenz des Maimonides späteren Rabbinen viel Kopfzerbrechen (s. Gutachten des R. Salomon ben Aderet a. a. O., wo er auf Widersprüche im More hinweist). Allein ich werde in Abschn. F. eine genügende Erklärung des M.’schen Standpunktes geben und den Nachweis führen, dass er durchaus nicht inconsequent ist.