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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1881-01-01 · 1881 · page 7

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1881
Date
1881-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720951--006-2723491
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4 sehen Streit, der in der Praxis irrelevant sei. Denn abgesehen davon, dass es nicht gleichgültig sein kann, wie die Urquelle alles religiösen Glaubens, die Tora, über diese wichtige Frage denkt, so hat die Differenz auch eminent praktische Folgen. Man denke daran, wie oft es — namentlich im Mittelalter — vorgekommen sein mag, dass Jemand wegen eines Verdachtes, irgend ein Mann oder eine Frau habe ihm oder einem Mitgliede seiner Familie eine Krankheit oder sonst ein Uebel angezaubert, die tödtlichsten Feindschaften zwischen Personen, ja ganzen Familien hervorgerufen hat. Und das war noch nicht das Schlimmste. Es kamen die Hexenprozesse auf. Die unschuldigsten Personen konnten durch ihre Physiognomie, durch die Farbe ihrer Haare, durch etwas auffallende Geberden und dgl. in den Verdacht der Zauberei kommen. Oft wurde dieser Verdacht erst von persönlichen Feinden angeregt, und es entstanden die furchtbarsten Hexenprozesse. Bald bemächtigten sich auch sogenannte rechtgläubige Priester derselben, und wenn Inculpat nicht eingestehen wollte (man beschuldigte nämlich die verdächtige Person des Umganges mit dem Teufel), so half man mit der Tortur nach, und gar Viele gesanden Alles, was man von ihnen wollte, um nur den fürchterliebsten Folterqualen zu entgehen1). Man berief sich dabei auf die heilige Schrift, die ja auf Zauberei den Tod setzt. Hierbei kommt es nun sehr bedeutend auf den Geist des Gotteswortes, resp. auf den Grund, den wir bei dem göttlichen Verbote der Zauberei voraussetzen, an. Hält man es für ausgemacht, dass eine solche Macht existirt, die, mit Hülfe von Dämonen, sogar gegen den Willen des allmächtigen Gottes agiren und Wunderdinge im üblen Sinne vollbringen kann, hält man es für möglich im Sinne der Schrift, dass Jemand sich dem Teufel2) verschreiben l) Beiläufig gesagt, war eine solche Procedur im alten Israel schon deshalb nicht möglich, weil nach dem Grundsätze: «Der Mensch könne sich nicht selbst zum Verbrecher machen» (אין ארם משי□ עצמו רשע), ein Geständniss in Criminalsachen Nichts nützte, jedenfalls aber ihn straflos liess (S. Sanhedrin 9 b und Tosafot Baba Mezia 3 b s. v. מה אם ירצה לומר am Schlüsse). Nur in Sachen des Civilprozesses hatte, da Jedermann über sein Eigenthum frei verfügen und es verschenken konnte, das Geständniss volle Gültigkeit (הוראת בעל דין כמאה עדים דמי). . 2) Bekanntlich kommt in den mosaischen Büchern nicht allein der Begriff eines Teufels nirgends vor, sondern selbst der in späteren biblischen Schriften vorkommende «Satan» (von dem im Abschn. B. die Rede sein wird) ist dem Mosaismus fremd. Die Worte 2) לשטן לו. Mos. 22, 22) gehören nicht hierher und bedeuten vielmehr

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