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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1880-01-01 · 1880 · page 126

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1880
Date
1880-01-01
Page
– (sequence 126)
Language
German
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122 natürlich er Misch ungen und Verbindungen in der Thier- und Pflanzenwelt, welches die von Gott, dem Schöpfer des .Himmels und der Erde, eingesetzte Ordnung im Naturleben hochhalten und beachten zu lehren bestimmt ist1). 3. Zum Gottesdienste gehört der Posaunenschall am Ersten des siebenten Monats. Im Anschlüsse an den hierbei gebrauchten Ausdruck der Schrift erklärt RSBM jenen für ein Gnadenmittel der Erinnerung vor Gott2). — Was aber die dem Gottesdienste geweihte Stätte betrifft, so ist ihm der goldene Leuchter im ehemaligen Heiligthume3) ein nothwendiger Gegenstand der Ausstattung für den geweihten Raum, da er auf den gegenüberstehenden Tisch mit den Edelbroden4) sein Licht werfen soll. — Zum Obergewande (מעיל) des Hohenpriesters sollte blauer Purpur genommen werden, weil derselbe der Himmelsfärbe und dem Saphir des Gottesthrones (Jechesk. 1, 26; vgl. 2. Mos. 24, 10) ähnlich und zum Gedächtnisse Israefs vor Gott ebenso wie Ephod und Brustschild (2. Mos. 28, 12. 29. 30) bestimmt sei5). Die goldenen Schellen aber am untern Saum jenes Obergewandes sollten dazu dienen, um den Hohenpriester im Heiligthum für Jedermann bemerklich zu machen, damit nach Vorschrift (3. Mos. 16, 17) Niemand darin verweile, so lange er daselbst die Sühne vollziehe6). 4. Auf die Kehrseite des Gottesdienstes, den Götzendienst, bezieht RSBM das Gebot, den Altar Gottes entweder von Erde oder von unbehauenen Steinen zu errichten, um jedes bei den Heiden übliche Bildwerk auszuschliessen, das zur Anbetung gebraucht werden könnte7). Das Verbot, am Blute zu essen, zieht er, wie wir gesehen haben8), ebenfalls hierher, und ebenso das Verbot, einen Baum am Altäre Gottes zu pflanzen, weil die an Bäumen gebräuchliche Bilderverehrung verhütet werden sollte9). ף Zu 3. Mos. 19, 19. ף Ob. S. 115, d. ף Zu 2. Mos. 25, 31. 4) So erklärt er לחם פנים zu 2. Mos. 25, 30; eigentlich: «Brod zum Vorsetzen», welches vor das «Antlitz» einer hochgestellten Person gesetzt werden könne. 5) Zu 2. Mos. 28, 31. 6) Zu 2. Mos. 28, 35. Befremdend ist diese Begründung bei dem gelehrten RSBM, da die angegebene Vorschrift 3. Mos. 16, 17 nur vom Versöhnungstage gilt, an diesem aber der HP für alle nicht in den Vorhof gehörige Verrichtungen einfache Gewänder von Linnen, zu denen jenes Oberkleid nicht gehörte, anlegen musste (3. Mos. 16, 4). 7־) Zu 2. Mos. 20, 21. 22. Ebenso später Maimonides, Mor. III, 45. 8) Ob. S. 107 Nr. 15. 9) Zu 5. Mos. 16, 21 nach Sifre z. St.

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