Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1877
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
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- Isaiah 1× ep/1005097
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45 bot übertreten und Busse gethan, so bringt der Versöhnungstag ihm die Sühne, denn es heisst (3. B. M. 16, 30) an diesem Tage wird er euch sühnen, dass ihr rein werdet. Selbst wenn er ein schwerer es Verbrechen begangen hätte, ein todeswürdiges, die Leiden, mit denen er zur Züchtigung heimgesucht worden, im Bunde mit der Busse und der Wirkung des Versöhnungstages bringen ihm Vergebung, nach dem Psalmworte (89, 32): «Wenn sie meine Gesetze entweihen und meine Gebote nicht halten, so werde ich mit der Geissei ihren Abfall ahnden und mit Plagen ihr Vergehen, aber meine Huld breche ich nicht gegen ihn und verleugne meine Treue nicht.» Aber wer sich der Entweihung des göttlichen Namens schuldig gemacht, hat an der Busse, am Versöhnungstage, ja selbst an den Leiden noch nicht der Sühnemittel genug, der Tod erst tilgt sein Vergehen; denn also heisst es (Jesaja 22, 14): «Es ist kund gethan meinem Ohre durch den Ewigen Zebaoth, dass euch nicht gesühnt wird diese Schuld, bis ihr sterbet.» Nur ein äusserlicher und kleinlicher Sinn könnte das Grosse und das Innerliche verkennen, nur ein solcher könnte in dieser Anschauung nationalen Stolz oder nationalen Separatismus oder Schein erkennen. Vielmehr besteht, wie gesagt, das dem Sittlichen hier hinzugefügte Gewicht, in der Verpflichtung, das Sittengesetz in seiner Verwirklichung, in seiner siegenden Gewalt auch dem Femstehenden zu offenbaren und zur Anerkennung zu bringen. Man kann es als psychologisch unzweifelhaft ansehen, dass die Rücksicht auf die Ehre und die Würde der Gemeinschaft, der man selbst angehört, mit zu den Motiven gehört, aus denen auf das stricte sittliche Verhalten gegen Glaubens- oder Volksfremde noch ein besonderer Nachdruck gelegt wird; und wer würde es auch vom höchsten ethischen Gesichtspunkt tadeln können, dass aus dieser besonderen Rücksicht das Sittliche noch an verpflichtendem Werth, das Unsittliche an abstossender Verwerflichkeit gewinnen soll. Aber dennoch wird in unseren Begriffen nicht die nationale oder die