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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1877-01-01 · 1877 · page 36

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1877
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720959--35-2723145
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34 den Weg des Verbrechens wandelte22) (SotahIX/6). Der moderne Gedanke der Mitschuld der Gesellschaft an dem Verbrechen ihrer einzelnen Mitglieder ist also bereits in der Mischnah angedeutet. ID. Tugendlehren und Rechtsgesetze. Ich darf als allgemein bekannt die Thatsache voraussetzen, dass der Lehrgehalt der Mischnah und des Talmuds eine lange, nach Generationen rechnende Zeit hindurch nur mündlich überliefert worden ist. Daraus erklärt sich, dass sowohl in dieser ganzen Zeit als namentlich auch bei der schriftlichen Sammlung und Fixirung desselben vor allem nicht sowohl die Tugendlehren als die Rechtsgesetze im Auge behalten wurden. Für die sittlichen Grundsätze und Lebensregeln waren nicht blos die alten Quellen der heiligen Schriften in nie versiegender Bereitschaft, sondern in der Wiederholung, Anwendung und Auslegung derselben offenbarte sich täglich neu der Reichthum und die Reinheit sittlicher Gesinnung. Unerschöpflich musste auch diese Quelle sittlicher Belehrung und Erhebung scheinen, welche in zahllosen Aussprüchen sich erg'össen hat. Vieles und vom Edelsten ist uns aufbewahrt, aber unsäglich Vieles wird verloren und vergessen sein. Man hatte wohl der Früchte nicht Acht genug, die immer neu am Lebensbaum der sittlichen Gesinnung, der ethischen Weisheit sich zeitigten. Was aber als Recht und Gesetz auf schulmässige Verstandesarbeit sich gründen, was nur aus scharfsinniger, logischer Durchdringung und Consequenz hervorgehen und bestehen konnte, das forderte eine genaue und treue Behandlung heraus und erscheint deshalb in der Tradition viel sicherer und weiter greifend. Dies historische und literarische Verhältniss also wird man genau beachten müssen, wenn man der 22) So scheint man nach der Anleitung der von Raschi zur Mischnah gegebenen Erklärung (Sotah 45 b) die Stelle auffassen zu müssen.

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