Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 151)
- Language
- German
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147 um seinen Bruder David, der im indischen Ocean den Tod gefunden hatte1). 3. Die sittliche Ordnung des Hauswesens beruht auf der Autorität der Eltern oder des Vaters. Darum, sagt M., straft das mosaische Gesetz Denjenigen mit Strenge, der an seinen Eltern sieh thätlich vergreift oder ihnen flucht (2. Jfos. 21, 15. 17)2); darum gewährt dasselbe bei Enthaltungsgelübden dem Haupte der Familie ein Einspruchsrecht (4. Mos. 30. 5 ff.)3). Dafür trägt aber auch der Herr des Hauses die Verantwortlichkeit für den Lebenswandel aller Mitglieder desselben; es ist seine Pflicht, jedem Vergehen durch Warnung und Aufsicht vorzubeugen4). 4. Wiewohl das im Alterthum allgemein herrschende Institut der Sklaverei dem Herrn eine unbeschränkte Verfügung über seine Leibeignen ertheilte, so gebietet, sagt M., selbst auf jenem Standpunkte die Sittenlehre eine humane, Gefühl und Ehre schonende Behändlung der Sklaven. Ein barmherziger und billig denkender Herr überbürdet seine Untergebenen mit Arbeiten nicht und lässt sie nicht darben. Er fällt sie nicht mit Geschrei und Wuth an, sondern spricht mit Sanftmuth zu ihnen und hört gelassen an, was sie zu ihrer Rechtfertigung Vorbringen. Besonders den Nachkommen Abrahams geziemt es, den gerechten Vorschriften ihrer Lehre gemäss, jede Grausamkeit zu vermeiden, Milde vielmehr und Erbarmen an allen Menschen zu üben, und darin Gott immer ähnlicher zu werden5). Diese Humanität herrscht, sagt M., in den mosaischen Gesetzen hinsichtlieh der Sklaven. So werden der etwaigen Züchtigung derselben dadurch Schranken gesetzt, dass der dabei vorkommende Verlust von Auge oder Zahn die Freilassung zur Folge hat, die Tödtung aber wie die eines Freien gestraft wird (2. Mos. 21, 20 f. 26 f.). Und zu einer gleichen Gesinnung der Schonung und Rücksicht will nach M. das Gesetz von der Nichtauslieferung des vom Auslande her geflüchteten Sklaven (5. Mos. 23, 16) gewöhnen6). II. Das nationale Leben Israels hat nach M. durch die Auf- ף Brief an Jefet b. Eiiah in I)ibre chach. S. 60 od. Kob. II, 37 b. ף Mm. III, 41. z) Das. III, 48. 4) 3. Sotah IY, 19. 5) 3. Abadim IX, 8. Ygl. oben S. 137, II bei A. 7. ־) Mor. III, 39. — Ueber den flüchtigen Sklaven s. auch ob. S. 139, 2.