Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 150)
- Language
- German
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146 I. Hinsichtlich des Familienlebens kommen hier in Betracht die Heiligkeit der Ehe, die Liebe unter Verwandten, die Ordnung des Hauses und — für die ehemaligen Zustände — die Humanität den Sklaven gegenüber. 1. Die Heiligkeit der Ehe \yird nach M. durch Brauch und Gesetz in Israel geschützt. Die Förmlichkeit des Verlöbnisses (ארוסיז), die Öffentlichkeit der Heimführung (נעזואין) und die Umständlichkeit des Scheidungsactes dienen nach ihm zur Befestigung und Klarheit der ehelichen Verhältnisse und zur Verhütung der Schein-Ehen, die der Unzucht dienen, sowie des unsträflichen Ehebruchs. Ebenso dient das Gottesgericht beim verdäehtigen Weibe (4 :סוטה. Mos. 5, 11—31) unter Anderem dazu, die Ehefrauen, wo es nöthig ist, durch die Furcht zur Zurückhaltung im Verkehr zu bestimmen und vor jedem zur Missdeutung geeigneten Umgänge zu warnen. Hierdurch’ werde dem schlimmsten Uebel in der Ehe, der Eifersucht, vorgebeugt und der wohlgeordnete Zustand des häuslichen Lebens erhalten1). 2. Verwandtschaftliche Liebe, sagt M., und deren Folgen, Rücksichten und Wohlthaten sucht unsere gerechte Lehre und streben ebenso unsere alten Lehrer auf jede Weise zu erhalten und zu befestigen. Sie ist die sittliche Wurzel des Erbrechts, das von dem Gedanken ausgeht, Jedem ohne Missgunst zu überlassen, worauf er bei einem Todesfälle füglich rechnen darf2). Das Bedürfniss theilnehmender Liebe in Freud und Leid findet nach M. die sicherste Befriedigung in Verwandtenkreisen, wo die Zuneigung häufiger und in höherem Grade sich entwickelt, so dass sie auch Stämme zusammenhält, die nur durch einen weit zurückliegenden Ahnen verbunden sind. Um aber verwandtschaftliche Bande einem Jeden zu sichern, musste die jüdische Lehre die Ehe gesetzlich regeln3). — Abrahams Kampf zur Rettung seines Neffen Lot zeigt an einem Beispiele, zu welchen Opfern die treue Liebe für Verwandte führen könne4). Eine Probe herzlicher Bruderliebe giebt M. selbst in der ergreifenden Klage ף Mor. III, 49. ף Das. III, 42. . 3) Mor. III, 49 mit Anführung von arist.’ NM VIII, 1 (s. ob. S. 6, A. 6). Vgl. abist., Pol. II, 4 gegen die Weiber- und Kindergemeinschaft des Platonischen Staates. 4) Mor. IR, 50. Vgl. ob. S. 131 bei A. 8; S. 139 bei A. 4.