Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 145)
- Language
- German
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141 San ftmuth ertragen lehrt M. durch sein eignes Beispiel1). Nachgiebigkeit, Gefügigkeit und Willfährigkeit sucht das mosaische Gesetz in seinen Bekennern zu fördern sowie deren Gegentheü, Härte und ungeschliffenes Wesen, zu bekämpfen2). III. Aus dem angeführten Gesetze, das Alter zu ehren, leitet M. die Pflicht der Bescheidenheit im Allgemeinen her3). Die Demuth vor Gott4), deren Pflege verschiedene Gesetze der Offenbarungslehre sich zur Aufgabe machen, schützt den Menschen auch vor Uebermuth im Verkehr mit Anderen5). Dazu gehört freilich ferner die Erkenntniss eigner Mängel, diese aber ist, wie M. bemerkt, nicht Jedermanns Sache; dazu sind ein guter Charakter und eine entsprechende Erziehung erforderlich6). Den dünkelhaften Mann erklärt er für den schlimmsten Gegner7). Er selbst nimmt den Tadel mit musterhafter Bescheidenheit und Wahrheitsliebe hin8). Aus einem Sittenbuche theilt M. die Probe einer übertriebenen Demuth, einer abscheulichen Behandlung gegenüber, mit, wohl mehr um zu zeigen, was der Mensch aus Demuth ertragen könne als was ihm zu ertragen gezieme9). Zweites Capitel. Bestimmte gegenseitige Verhältnisse• Die bestimmten Verhältnisse in der menschlichen Gesellschaft beruhen theils auf freier Wahl, theils auf gegebenen Beziehungen. A. Die gegenseitigen Verhältnisse aus freier Wahl sind wiederum entweder persönlicher Natur oder sind im Berufe begründet. I. Zu den frei gewählten Verhältnissen persönlicher Natur gehören der Umgang, die Freundschaft, die Vormundschaft. 1. Der Umgang und im Zusammenhänge damit der Wohnort ist, nach der bestimmteren Zusammenfassung vereinzelter talmudischer Sätze durch M., für den Menschen von wesentlicher Bedeutung hinsichtlich seiner sittlichen Entwickelung und Führung. Darum soll man nach M. den Umgang mit Weisen und Gerechten suchen, um von ihnen ג) Briefs. 14b u. 15a Br.; ob. S. 127. Mor. 111, SS. 3) Mor. III, 36; vgl. ob. S. 90, A. 3. 4) Jes. hat. II, 2; IV, 1. 5) Mor. III, 39. 43. Vgl. bachja’s Hpfl. VI, 8 S. 380, wo die Demuth vor Gott als Princip aller Tugend und Pflicht und aller Erhebung zum Bessern gilt. 6) Briefs. 14b Br. od. Kob. 31a. 7) Briefs. 15 a und Kob. das. 8) Ob. S. 1S7, A. 9 und S. 127, A. 3. 9) Zu Ab. IV, 4 und Brief an Chasdai halem, 5 a Br. od. Kob. II, 24 a.