Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 144)
- Language
- German
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140 pfiehlt M. mit sehr humanen Worten die ägyptischen und ihnen ahnliehen wohlgesinnten Kar ä er der brüderlichen Theilnahme seiner Glaubensgenossen bei religiösen Feierlichkeiten *), erkennt in dem eben erwähnten Kriegsgesetze zugleich die Forderung, die religiösen Gewöhn־ heiten, ja selbst den Götzendienst des kriegsgefangenen Weibes eine Zeitlang zu dulden2) und vertheidigt ebenso gerecht und menschlich wie tiefblickend und weise die zwangsweise ihrer Religion entzogenen Glaubensbrüder3) gegen die Angriffe kurzsichtiger und unduldsamer Männer, — ohne jedoch darum der schwachen Nachgiebigkeit, der Lässigkeit in der Erfüllung religiöser Pflichten oder dem freiwilligen Verharren in der Zwangslage das Wort reden zu wollen4). D. Die Unterordnung (.ענוד), der wir als Demuth in der allgemeinen Ethik bereits begegnet sind5), äussert sich nachM. innerhalb der menschliehen Gesellschaft in den nachfolgenden bestimmten Formen. I. Die Ehrerbietigkeit gegen überragende Personen erscheint zunächst in dem biblischen Gesetze von der Ehrenerweisung für das Alter (3. Mos. 19, 32). Dieselbe gebührt nach M. auch ungelehrten und heidnischen Greisen von Seiten der gelehrtesten jüngeren Personen6). Ferner soll die Schriftgelehrsamkeit höher als jeder äussere Rang gelten und in ihren Vertretern geehrt werden7). Wer aber, sagt M., von geistig hervorragenden Männern herangezogen wird, versuche nicht eine grössere Annährung zu gewinnen, als ihm zugedacht ist. Wie beim Feuer eine gewisse Entfernung die wohlthuende Wärme gewährt, während die Nähe und Berührung Schaden bringt, so kann die Zudringlichkeit, die das Masz der verstatteten Vertraulichkeit überschreitet, uns nachtheilig werden8). II. Der Gesammtheit und der herrschenden Ordnung sich willig zu fügen, ist Pflicht. Parteiungen und Streitigkeiten in den Gemeinden sind sehr verwerflich und durch Sittenlehre und Religionsgesetz einstimmig verurtheilt9). Sogar erlittenes Unrecht mit x) Briefs. 49 a Br. od. Kob. I, 35 b. 2) Mor. III, 41 Schl. s) S. ob. S. 134. 4) Sendschr. üb. d. Meligionszwang in Cliemd. gen. 6 a. 9 a. 11. 12; vgl. Jes. bat V, 4. 6) S. 86 f. 6) H. T. tor. VI, 9 nach isa B. jehudah n. AA. (Kidd. 33 a). Vgl. ob. S. 5; A. 4. 7) H. T. tor. VI, 1 (nacb r. jose in Kidd. 33 b); III, 2 (nach MiscJm. Horajot III, 8). s) Zu Ab. II, 10. 9) Briefs. 50b Br. od. Kob. I, Besch. 148, fol. 29b; vgl. H. Ab. sar. XII, 14.