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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1876-01-01 · 1876 · page 143

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1876
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 143)
Language
German
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139 athmen Schonung, Mitleid und Gunst für die Armen, wie z. B. das Verbot der Pfändung von Gegenständen, die zum Lebensunterhalte unentbehrlich sind (5. Mos. 24, 6)1). — Acht Stufen der Mildthätigkeit stellt M. zusammen. Als die höchste derselben bezeichnet er die wirkliche Auf hülfe, bestehend in der Vermittelung eines nährenden Gewerbes für den herabgekommenen Mitmenschen, sei es durch eine Schenkung oder durch einen Vorschuss oder Heranziehung zur Erwerbsgemeinschaft oder Beschaffung von Arbeit. Denn diese Aufhülfe führt zur Unabhängigkeit und ist insofern die grösste Wohlthat2). 2. Zur Hülfe durch persönliche Leistung gehört z. B. auch der vom mosaischen Gesetze geforderte Schutz für den in das Land Israels geflüchteten Sklaven, dem ein Wohnsitz und ein Auskommen im Lande gewährt und kein kränkendes Wort gesagt werden soll (5. Mos. 23, 17). Aber, sagt M., weit von diesem Edelmuthe entfernt ist der blinde Eifer gastfreien Schutzes für flüchtige Verbrecher, welcher auch noch (bei den Arabern) durch Wort und Lied verberrlicht werde. Nicht so das mosaische Gesetz. Nach diesem soll der Schuldige durch Niemand seiner Strafe entzogen und durch keinen geweihten Ort geschützt werden (2. Mos. 21, 14). Falsches Mitleid dürfe die Gerechtigkeit nicht hemmen; denn Mitleid mit den Verbrechern sei eine Grausamkeit gegen deren sämmtliche Mitmenschen3). — Auch ein Muster uneigennütziger Hülfeleistung wird uns durch die h. Schrift in Abrahams Verhalten bei der Bedrängniss seines Neffen Lot vorgehalten (1. Mos. 14)4). II. Das wahre Wohlwollen zeigt sich in mitfühlender Schonung. Den Ausspruch der Miscknah über die Bechtzeitigkeit des besänftigenden oder tröstlichen Zuspruchs (Abot IV, 18) bezeichnet M. als eine ethische Regel für den wünschenswerthen Zustand mensehliehen Umgangs5) und erkennt in dem Gesetze von dem kriegsgefangenen Weibe (5. Mos. 21, 10—14) unter Anderem die Forderung einer humanen Rücksicht auf Schmerz und Trauer6). III. Wohlwollen schliesst die Duldsamkeit für abweichende Glaubensansichten und Lebensformen in sich. Auf eine Anfrage em- J) Mor. III, 39. 2) H. Main, anij. X, 7—14; vgl. Mako, welcno. I, 1. 3) Mor. III, 39; vgl. III, 35 zu Klasse 7. ף Mar. IH, 50; vgl. ob. S. 131 bei A. 8. ף Zu Alot IV, 18. 6) Mor. III, 41 Schl.

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