Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 141)
- Language
- German
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137 nicht in den geringfügigsten Dingen darf ein Betrug Vorkommen 1). Der Geist der Billigkeit, der das jüdische Civilrecht durchdringt, soll auch uns beseelen. Dahin gehört, dass wir bei Geschäften einen Vortheil auch der andern Partei gönnen und nicht uns allein allen Nutzen zuzuwenden suchen2). — Selbst im Feldlager, wo Raub, Gewaltthat und andere Laster leicht einreissen, soll der Israelit sich Gott nahe fühlen (5. Mos. 23, 15) und nicht in die Rohheit barbarischer Heiden verfallen3). — Schliesslich kann nach M. nicht das äussere Eigenthum allein, auch das geistige Eigenthum eines Andern kann veruntreut werden; so wenn ehrgeizige, aber arbeitsscheue Menschen einen verdienstvollen Dichter oder Schriftsteller um seinen Ruf beneiden und deshalb, wo sie können, sich die Urheberschaft fremder Schöpfungen zuschreiben (Plagiatoren)4). II. Eine Ungerechtigkeit gegen die Ehre eines Andern ist die oben bereits besprochene üble Nachrede5). Dahin gehört aber auch das Selbstlob auf Unkosten Anderer und die Yerdächtigung6). — Tugend und Weisheit gebieten auch dem unumschränkten Herrn, die Ehre seines Untergebenen und wäre es sein Leibeigener, der ihm gesetzlich ganz preis gegeben ist, zu schonen7). Und so soll auch der Richter seine weit gehenden Befugnisse nie zur Ehrenkränkung seiner Mitmenschen missbrauchen8). III. Gerecht werden wir unseren Nebenmenschen hinsichtlich der Wahrheit, indem wir ohne Eigensinn und Rechthaberei nachgeben, wenn wir widerlegt werden. Dafür ist M. ein Lehrer durch sein eignes Beispiel. Er hält sich nicht für unfehlbar und giebt gern, wie er erklärt, Irrthümer in seinen Meinungen, Lebensregeln und Gewohnheiten auf9). Er freut sich, eingehende Leser für sein Mischneh torah gefunden zu haben und erquickt sich daran in seinen alten Tagen; dabei erweisen sich die vorgebrachten Einwürfe nicht als gerechtfertigt, da er sie widerlegt10). Er lehnt endlich dankend das grosse Lob ab, das ein versteckter Gegner zur Yersüssung seiner Einwendungen den- ף H. Tesch. IY, 4. Ygl. oben S. 42, B. 2) Mor. III, 42. 3) Das. III, 41. ף Das. II, 40. 5) S. S. 180 u. A. 8. 4 das. 6) H. Tesch. IY, 4:!•החושד כשרים המתכבד בקלון הבר י) B. Äbaäim IX, 8. 8) H. Sanh. XXIY, 10. 9) Brief an Tbn Aknin 15 a Br. u. Kob. II, 81a. 10) Briefs, an Jonatan Kohen in Lünel fol. 40 a Br. od. Kob. I, Bescheid 49.