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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1876-01-01 · 1876 · page 132

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1876
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 132)
Language
German
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128 ist bereits oben die Auffassung des M. im Allgemeinen angegeben worden 1). M. legt nun ein besonderes Gewicht auf die Einschränkung der sinnlichen Begierden; sie gehört nach ihm zu den umfassenden Absichten der mosaischen Gesetzgebung. Das Uebermasz darin, sagt M., schädigt Körper und Geist zugleich, ist Anlass zu Friedensstörungen in der Familie wie in der Gesellschaft. Die Genusssucht beruht auf dem Grundirrthum, das Vergnügen für einen Zweck des Lebens anzusehen. Das mosaische Gesetz wolle unser Denken und Wollen von den äusseren Genüssen ablenken, erkläre (5. Mos. 21, 18) z. B. schon die übermässige Gier in Speise und Trank für ein Belastungsmoment bei der Anklage des entarteten Sohnes2) und verordne Weihe- und Priestergaben zum Theil zu dem Zwecke, um im Gebiete des Genusses die Entbehrung zu lehren3). Auch seien die Enthaltungsgelübde (4. Mos. 30, 3—17) theilweise deshalb vom Gesetze zugelassen worden4). — Besonders rechnet M. hierzu die Keuschheit, die auch in Blick, Phantasie und Wort nicht verletzt werden dürfe und deren Erhaltung das Gesetz durch allgemeine Mahnungen (3. Mos. 19, 29) und besondere Anordnungen (Das. 18, 6—23) beabsichtige5). — Die allgemeine Regel für den Genuss ist schon oben6) ausgesprochen worden; sie besteht, kurz gefasst, darin, sich auf das Nothwendige und Heilsame zu beschränken7). II. Zechgelage erklärt M. für schimpflich, weil Speise und Trank auf das Zuträgliche beschränkt sein sollen, Nichts aber Vernunftwidriger sei, als durch Berauschung Körper und Geist zugleich zu beeinträchtigen. Nur im Anschluss an religiöse Handlungen seien g emeinsame Festmahle den alten Frommen in Israel zu eigner Betheiligung genehm gewesen8). HI. Welcher Einschränkung der Gebrauch des Sprachvermogens zu unterziehen sei, ist bereits oben9) im Allgemeinen gezeigt worden. Der Grund, weshalb schon allein M. die Sparsamkeit in Worten für geboten hält, ist die Erwägung, dass das Sprachvermögen eine Gabe Gottes sei (2. Mos. 4, 11), deren wir uns nur in edler und ף S. 122, I. 1. 3. ף Mor. III, 33. s) Ob. S. 125, A. 10. *) Ob. S. 126 und A. 5 daselbst. 6) B. d. Ges., Verb. 355; Mor. III, 8. 49. 6) S. 106 ff. 7) Beat I, 4; Mor. DI, 8. ״) S. ob. S. 14, A. 6. 9) S. 108.

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