Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 98)
- Language
- German
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94 werden aber nach talmudischem Sprachgebrauche besser einfach als «Gesetze» (מצוות) —oder auch als «Rechte» (1(משפטים) — bezeichnet. Sie entsprechen der sittlichen Natur des Menschen, sind eigentlich für jeden Tugendhaften zugleich Gebote seines eignen Innern und müssen Gegenstand seiner berechtigten Neigung und Freude werden. Auf solche Gebote findet die Namens der Philosophen angeführte Ansicht ihre volle Anwendung; wer diesen innerlich nicht zustimmt, ist nicht im Besitze wahrer Tugend. Aber es giebt noch eine andere Klasse biblischer Gesetze, es giebt «Satzungen» (הקים), welche Ausfluss göttlicher Leitung und göttlichen Willens sind, nicht aber vom Sittengesetze direct ausgehen 2). Diese also sind eben als Gebote Gottes hochzuhalten; bei ihnen ist es in der That, wie unsere Lehrer sagen, gerade etwas Grosses, dass die widersprechende Neigung sich immer aufs neue fügt und unterordnet. Das beweisen auch die Beispiele, welche in der oben3) angeführten Stelle dafür angeführt werden; es werden nur positive Vorschriften aus dem Kreise der Speisegesetze, Mischungsverbote, Ehehindernisse4) angeführt. — ׳-\ ף Dies nach H. Meilah VIII, 8 u. Mor. III, 26. — AßR. IBN ESRA in Jes. mor., V nennt sie «Pikkudim» (nach Ps. 19, 9). 2) Dieser nach dem Talmud von saadia dargelegte Unterschied in den mosaischen Vorschriften ist ebenso im Gebiete profaner Gesetze vorhanden. So unterscheidet arist. NE. V, 10 im Staate ein natürliches und ein gesetzlieh es Recht. Das natürliche Recht habe überall dieselbe Kraft und sei von dem Gutdünken der Menschen nicht abhängig; das gesetzliche Recht könne ursprünglich so oder anders sein, werde aber durch Gesetz in einer bestimmten Weise festgestellt, wie z. B. Loskauf aus der Gefangenschaft durch Zahlung einer Mine oder Opferung einer Ziege und nicht zweier Schafe. Vgl. NE. VIII, 15: Das Gerechte (tö öfocatov) sei ein zwiefaches, ein ungeschriebenes (aypacpov) und ein gesetzmässiges (7.ata v6p.ov). 3) S. 93, A. 4. 4) עריות in der Bedeutung «E hehinderni ss e» — z. B. unter Verwandten und nahe Verschwägerten — sind wohl zu unterscheiden von י גילוי עריות עריות U nzucht oder Sünden im Geschlechtsleben, wie Ehebruch oder widernatürlicher Geschlechtsverkehr. Jene beruhen auf positiver Feststellung durch das Gesetz und lassen sich zwar, wie Mor. III, 49 zeigt (vgl. ob. S. 89), verschiedentlich begründen, sind aber nicht nothwendige Ergebnisse des moralischen Gefühles bei allen Völkern und Menschen, wie die angegebene zweite Art von עריות• So führt denn auch M. in H. Melach. IX, 1 גילוי עריות mit dem Zusatz an, «denen das sittliche Bewusstsein beipflichtet» (שהדעת נוטה לחן) un<* werden עריות בני נח (oder גילוי עריות) von עריות רוק h. den positiven Feststellungen gesetzlicher Ehehindernisse