Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 97)
- Language
- German
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93 ARISTOTELES und der demselben zustimmenden Philosophen1) bei: der in Wahrheit Tugendhafte übe das Gute in Uebereinstimmung mit seiner Neigung und sei deshalb Demjenigen vorzuziehen, der dasselbe Gute aus Selbstbeherrschung thue, weil dieser zwar in den Handlungen ihm gleichkommen könne, aber der Neigung, also dem Zustande der Seele nach hinter ihm zurückstehe. Die sittliche Bedeutung des begleitenden Gefühles spricht, sagt M., auch die Bibel an einigen Stellen2) übereinstimmend mit der Meinung der Philosophen aus. In anscheinendem Widerspruche hiermit, fährt M. fort, stehen Aeusserungen der Lehrer in Talmud und Midrasch,, wonach die sittliehe Grösse gerade darin besteht, der widerstrebenden Neigung den Willen entgegenzusetzen und demgemäss die Handlungsweise einzurichten3); wonach es ferner nicht zu billigen ist, wenn Jemand sagt, er würde ohne das Gebot Gottes ganz ebenso leben, sondern die natürliehe Neigung der Pflicht geopfert erscheinen muss4). In Wahrheit aber, sagt M., liegt hier kein Widerspruch vor. Es giebt nämlich zweierlei Gesetze in unserer Offenbarungslehre. Die Eine Klasse wird von gewissen Lehrern späterer Zeit, welche der Irrlehre des Kalam anhangen, Vernunftgesetze genannt5); sie ג) akist. ist hier hervorzuheben, weil M. an seine Erörterungen offenbar anknüpft. NE. VII, 1—11 handelt. A. von der Selbstbeherrschung, der Tugend gegenübergestellt, Cap. 11 insbesondere vergleicht er den sich Beherrschenden (£pcpa־״f|c) mit dem im Bereiche der Massigkeit Tugendhaften (awcppwv), was M. ziemlich treu wiedergiebt. Von der Uebereinstimmung der Neigung mit wahrer Tugend spricht A. im Vorbeigehen auch sonst, z. B. NE. I, 9; II, 2; die Einschränkung bei der Tapferkeit im Kriege (NE. III, 12) lässt die Ansicht in der Hauptsache doch fortbestehen. Vgl. oben S. 17, A. 1; ferner S. 59. 60. 2) M. führt Spr. 21, 10. 15 an. a) Sukkah 52 a; AbotY, 28. 4) ela sab. B. AS AR JA in Sifra zu 8. Mos. 20, 26 (M. führt einen anderen Autor, R. SIMON B. GAMLIEL, an). 5) Gemeint ist saadia nach Em. III, 2. Die Benennung «Vernunftgesetze» gefällt M. (nach scheyer, Psychol. Syst. d. Maim. S. 26) deshalb nicht, weil die entsprechende arabische Benennung eigentlich «Gesetze der theoretischen Vernunft» bedeute — ein Name, den M. den Gesetzen über Glaubenswahrheiten (nach Perdk. II) Vorbehalten musste. — ibn daud (Em. mm. II, 5, 2 S. 75) fühlt ebenfalls die Unangemessenheit der Benennung; denn er rechtfertigt sie dadurch, dass die darunter verstandenen Gesetze eine Art von Beziehung zu den Vernunfterkenntnissen (מושכלות) haben.