Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 86)
- Language
- German
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82 logische Grundlage des sittlichen Lebens1) angewiesen, wonach der menschliche Geist neben seinem theoretischen auch ein praktisches Er kennt nissvermögen besitzt, vermittelst dessen er Gut und Böse zu unterscheiden vermag 2). Aber in den mehr auf religiöser Basis ruhenden oder dieselbe eingehend behandelnden Werken bezeichnet M. als die Aufgabe und Bürgschaft des sittlichen Lebens das Streben nach Gottähnlichkeit3). Dies dient ihm zugleich bei seiner verneinenden Stellung zur Attributenlehre zur Erklärung der in den mosaischen Büchern aufgezählten, einen sittlichen Charakter bezeichnenden Eigenschaften Gottes. Dieselben sind ihm Nichts als heilsame und zur Nacheiferung für den Menschen absichtlich gebrauchte Anthropomorphismen4). So sei die Eine Stelle des Gesetzes (2. Mos. 22, 23) dazu bestimmt, die Vorstellung hervorzurufen, dass Gottes Zorn durch den Ungehorsam gegen sein Gebot erregt werde, um z. B. jede Bedrückung als Gott widerwärtig darzustellen und so davor zu warnen; eine andere (2. Mos. 22, 26), um dem Menschen grossmüthige Gesinnung durch Gottes Beispiel zu empfehlen5). In diesem Sinne schliesst M. sich einer älteren Auslegung an, welche zu dem Bibelworte: «Und du sollst in seinen Wegen wandeln» (5. Mos. 28, 9) mit den Worten gegeben worden ist: «Wie Gott huldvoll, barmherzig, heilig ist, so sollst auch du es sein»6). ף S. oben S. 47 ff. 2) S. oben S. 50 f. 8) B. d. Ges., Geb. 8; Deot I, 6. 7; Mor. III, 28. 54 g. E. Vgl. ibn zaddik Mikrok. S. 26 f. ף Mor. I, 54. 5) Mor. III, 28. Diese Kühnheit dem biblischen Wortlaute gegenüber ist wohl dem mittelbaren oder unmittelbaren Einflüsse des Aristoteles ebenfalls zuzurechnen. Ausser dem für die negative Attributenlehre entscheidenden a7ra$s<; y.al avaXXottoTov, welches A. der Gottheit zuschreibt (Met. XII, 7 Schl.), hat A. eine, mit Vorbehalt selbstverständlicher Unterschiede, auffallend ähnliche Stelle hinsichtlich des heidnischen Volksglaubens. Nachdem er Met. XII, 8 g. E. an demselben hat gelten lassen, die Gestirne seien Götter und das Göttliche umfasse die ganze Natur, sagt er: Das Uebrige sei dann in mythischer Weise hinzugefügt worden, um die Menge zu gewinnen, das Ansehen der Gesetze zu erhöhen und alles Zuträgliche zu fördern. Bezeichnen sie doch die Götter, wie wenn sie Menschenart hätten u. s. w. 6) Deot I, 6; Mor. I, 54. — Die angeführte Auslegung ist anscheinend aus Sifre zu 5 Mos. 11, 22 und Waj. rdbb. zu 8 Mos. 19, 2 zusammengeflossen und gar nicht