Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
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76 unabhängig bestehen neben einander die Allwissenheit Gottes und die Willensfreiheit des Menschen 1). — Das Ergebniss also ist, schliesst M., dass die menschlichen Handlungen Ausfluss des freien Willens im Menschen sind, und so sind Gebot, Unterweisung, Vorkehrungen jeder Art wie Lohn und Strafe in ihrer Berechtigung nicht anzuzweifeln. Zweiter Abschnitt. Die Aufgabe der Ethik und das Ziel des sittlichen Lebens. Nach Feststellung der Begriffe und der realen Grundlage der Ethik wenden wir uns nun der von M. im Zusammenhänge dargestellten Lehre von der Tugend und vom höchsten Gute zu, indem wir den bezüglichen Abschnitten der Einleitung zu Äbot folgen und nur des bessern Zusammenhanges wegen den Inhalt des sechsten Abschnittes als Abschluss der Tugendlehre vor dem des fünften behandeln. Die erforderlichen Ergänzungen und die Abweichungen der späteren Schriften sollen am Orte jedesmal zur Sprache kommen oder doch angedeutet werden. M. bespricht die Aufgabe der Ethik, indem er die Tu gen dl eh re im Allgemeinen und Besondern auseinandersetzt, und giebt das Ziel des sittlichen Lebens unter dem Gesichtspunkte des höchsten Gutes, das er im Anschluss an ARISTOTELES und dessen Anhänger unter den arabischen Philosophen, wie wir noch sehen werden, näher als Glück- Seligkeit oder wahre Glückseligkeit bezeichnet. In zwei Kapitel werden also die hierher gehörigen Lehren der Maimonidischen allgemeinen Ethik am besten zusammengefasst: in die Tugendlehre und in die Lehre vom höchsten Gut. Erstes Capitel. Die Tugendlehre des Maimonides. Den allgemeinen Begriff der Tugend nach M. haben wir bereits im ersten Abschnitte2) angegeben; was an demselben noch der Erx) Nack M. zu Äbot III, 15 hat r. akiba mit dem Aussprucke הכל צפןו והרשות נתונה di® göttlicke Allwissenheit und die menscklicke Willensfreiheit durch die einfacke Zusammenstellung eben als wohl vereinbar bezeichnen wollen. 2) S. 86 und S. 56 ff.