Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 74)
- Language
- German
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70 Gott hat uns geistig mit der Freiheit des Willens ebenso ausstatten wollen, wie körperlich mit aufrechter Haltung, breiter Brust, Fingern. Eine Stelle unweit des Anfangs der h. Schrift lehre bei richtiger Deutung schon die Willensfreiheit1). Die Unfreiheit des Menschen in Folge göttlicher Bestimmung nehmen nur Dummköpfe unter den Andersglaubenden und der beschränkte Haufe in Israel an 2). 2. Eine andere Klasse von Bibelstellen erwecken die irrige Vor- Stellung, dass Gott den Menschen zu sündhaftem Thun bestimme. Dieselben sind verschiedener Art: a) Es wird beispielsweise dem Abraham verkündet, die Aegypter würden einst seine Nachkommen bedrücken und darob gestraft werden (1. Mos. 15, 13). Hier jedoch lag keinerlei Zwang für die Einzelnen unter den Aegyptern vor, sich an dem Unrecht zu betheiligen. Gesetzt, Gott bestimmte ausdrücklich, es sollten unter den in Zukunft 22 Schl.; Tesch. V, 4; Mor. II, 48 und III, 17 bei Ansicht 5. — Doch ist eine solche Umdeutung bei ihm nicht neu, sondern findet sich schon bei jeh. halevi (oben S. 20 u. das. A. 7) und ibn dato, der (Em. r. II, 6, 2 S. 96) das wahrhaft Mögliche (d. h. die menschliche Willensfreiheit) für eine gerade aus Gottes Macht und Willen hervorgegangene Einsetzung neben dem Noth wendigen in der Welt erklärt. — Mit gleichem!Nachdruck, wie hier, sucht M. die menschliche Willensr freiheit mit der Allmacht Gottes in Einklang zu bringen in einer beiläufigen Ab- Schweifung Mor. HI, 82. — Ueber die verwandte, jedoch nicht ganz gleiche Lehre der muslimischen Kadariten und Mutazila s. Mor. III, 17, Ansicht 4 und munk das. (Guide III, p. 122, 1) sowie Schahrastani I, 48 Haarbr.; ibn roschd, Ueber Prädestination und Handlungen Gottes, deutsch v. Müller S. 98; keemer, Gesch. d. herrsch. Ideen des Islam, S. 29 f. und Gülturgeschichtl. Streifzüge auf dem Gebiete des Islam, S. 7—9. Von einer Einschränkung der Willensfreiheit nach den Mutazila spricht M. a. a. 0. 1 (נ. Mos. 3, 22 nach der Paraphrase in Onkelos. M. ist für diese sprachlich unzulässige Deutung so eingenommen, dass er sie auch in der gedrängten Dar- Stellung unseres Gegenstandes in H. Tesch. V, 1 nicht übergehen mag. *) טפשי אומות העולם ורוב גלמי בגי ישראל: H■ Tesch. v, 2. in Mor. m. 17 nennt M. unter Ansicht 3 die A schar ija (die Schule des aschabi, der 883— 935 od. 951 lebte) als die Vertreter dieser Meinung unter den muslimischen Theologen. Vielleicht war die versuchte Mittelstellung der Ascharija zwischen den G'abbarija und der von wassil (gest. 748) gestifteten Schule der Mutazila (ibn boschd a. a. 0. S. 98) M. auch nicht unbekannt, aber der Beachtung nicht werth, wie ja auch ibn boschd den Vermittelungsversuch für sinnlos'erklärt und M. nur in diesem Urtheile einen Schritt weiter gehen mag, denselben völlig zu ignoriren und so den Ascharija ohne Weiteres die Ansicht der G'abbarija zuzuschreiben.