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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1876-01-01 · 1876 · page 71

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1876
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 71)
Language
German
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IRI
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wenn gewisse Handlungen, Wissenschaften und Eigenschaften für den Menschen durch eine Veranlassung ausser ihm unvermeidlich wären1). Ebenso hätten Lohn und Strafe unter den Menschen 2) wie von Seiten Gottes keine Berechtigung; namentlich wäre die Vergeltung durch Gott alsdann nicht ein Ausfluss seiner Gerechtigkeit, sondern eine offenbare Ungerechtigkeit dem willenlos seiner ursprünglichen Bestimmtheit folgenden Menschen gegenüber3). Ebenso wären alle Vorkehrungen, wie Häuserbau, Gelderwerb, Flucht in Gefahren u. dgl. abzuschaffen, da die Bestimmung der Sterne doch nun einmal Jedem von seiner Geburtsstunde an feststände und alle menschlichen Bemühungen daran Nichts ändern könnten4). Dem aber widersprechen Vernunft und Erfahrung, Pietät gegen unsere Lehre wie unsere Ueberzeugung von der Gerechtigkeit Gottes. Auf der Voraussetzung der Willensfreiheit beruhen die Worte der Schrift (5. Mos. 30,15.19): «Siehe, ich habe dir heute vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse ... und du sollst das Leben erwählen 5). Darum setzt unsere Lehre Lohn 1l Tibb. nach Cod. 78: אחר שהאדם אי אפשר לו כלל — מפני הגורם המכריח אותו מהדן זולתו לפי רעת האומרים זה — שלא יעשה הפועל הפלוני וטבלתי שידע החכמה הפלונית ושתהיה לו המדה הפלונית• Die Construction אי אפשר שלא יעשה «nd אי אפשר מבלתי שירע wurde nicht erkannt und darum der Wortlaut geändert. 2) Tibb. nach Cod. 73 u. alt. Ausgg. :הן ממנו קצתנו לקצת ג ן Uebrigens gebraucht M. dasselbe Argument auch im Mor. a. a. 0.; es ist aber auch schon bei abist. NE. III, 7 zu finden; vgl. M. Moral. I, 9 (wo neben den Strafen auch das Dasein von Gesetzen als Beweis angeführt wird); ebenso bei saadia {Em. IY, 3), bachja (jSpfl. III, 8 S. 173), jeh. halevi (Kus. Y, 20 S. 417) und ibn roschd (Praedestination, deutsch von mueller S. 99). 3) Tibb. nach Cod. 73 u. N: שאי אפשר לו שלא יעשהו• Zur Sache vgl. Eint zu Sanh. X unt. Gl.-A. 11. 4) Im Sendschreiben nach Marseiile (Briefs. 9 a od. Kobez II, 20a) sagt M.: Etwaige Talmud- und Midraschstellen zu Gunsten des Glaubens an den Einfluss der Gestirne seien nicht zu beachten, da die Meinung Einzelner einer so erwiesenen Wahrheit, wie die Willensfreiheit sei, gegenüber kein Gewicht hätten. Auch liessen sich auffallende, der Yernunft anscheinend widerstreitende Aeusserungen zuweilen befriedigend deuten, wie ja auch manche Stellen der h. Schrift nicht buchstäblich zu nehmen seien. M. schliesst: «Nie kehre man dem bessern Wissen den Bücken zu; haben wir doch unsere Augen vom und nicht hinten.» — Ygl. Sendschreiben nach Jemen ed. holijb S. 40—42 mit der Bemerkung (S. 42): Geschriebene Behauptungen imponiren nur den Unwissenden; dem Denkenden Leser sei es bekannt, dass Unwahrheiten sich ebenso schreiben wie sprechen liessen. 5) *Ygl. H. Tesch. Y, 3 u. Mor. III, 17 bei Ansicht 5. 5*

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