Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2720904-2720961--045-2722987- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
42 gesetzgeberischen Thätigkeit her 1). Wir können uns hierüber bei M. um so weniger wundern, als seine Ethik, trotz der in ihr herrschenden gesunden Lebensanschauung in ihren letzten Zielen, wie sich noch zeigen wird, dem indireeten Einflüsse des Neuplatonismus sich nicht ganz entziehen konnte und demgemäss eine beschauliche Zurückgezogenheit aus der Gesellschaft als den innern Gottesdienst des zur Weisheit ־/ gelangten Menschen empfahl, — wodurch der Einzelne schliesslich auf sich selbst angewiesen bleibt und sich in seinem eigentümlichen Wesen genügen muss. B. Ethik und Religion sind nach M. mit einander unzertrennlich verbunden. Wie wir gesehen haben, ist ihm die Ethik nicht nur eine philosophische Disciplin; sie ist ihm zugleich — und mit Recht — ein wesentlicher Bestandteil des Offenbarungsgesetzes, der jüdischen Religion. Er bezeichnet daher die von ihm gelehrte, wesentlich Aristotelische Ethik nachdem Ausdrucke der heil. Schrift (1. Mos. 18, 19) als «Weg des Herrn» ('2(דרך ה). Erlist Sehr entrüstet, einen Beamten, der in religiösen Angelegenheiten das Vertrauen seiner Glaubensgenossen in Anspruch nimmt, eines Verbrechens gegen das Eigenthum überführt zu wissen. Das heisse seines Schöpfers Ehre blossstellen, den Namen Gottes öffentlich entweihen3). Ja selbst den Schein des Schlechten müsse jeder Israelit, um seinen Glauben in Ehren zu erhalten, sorgfältig vermeiden. Es dürfe ihm nicht genügen, das Böse nicht zu thun; er müsse auf seine Handlungsweise wohl achten und nicht Anlass zu anstössigen Gerüchten geben, die zu einem öffentliehen Aergerniss, zu einer Herabwürdigung seiner Religion führen könnten4). Aber das jüdische Religionsgesetz enthält das Ethische nicht allein als Bestandteil, sondern auch eine grosse Anzahl seiner anderweitigen Vorschriften hat nach M. die Förderung der Sittlichkeit zum mittel־ *) Mor. II, 40: Einzelne Menschen seien oft so verschieden, wie nur die Arten bei anderen Wesen zu sein pflegen. Diese Verschiedenheit zeigt sich schon in der äussern Erscheinung auffallend bedeutender beim Menschen als bei anderen Wesen, ganz besonders aber in Betreff des Charakters u. s. w. 2) JDeot I, 7. 3) Bescheid 109 in Kobez I, fol. 21a. 4) Sendschreiben über d. Beligionszwang in Chemdah genusah fol. 10 a; Buch d. Ges., Verb. 63; Jes. hat. Y, 11.