Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
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41 im weiteren Sinne die Fundamentalwissenschaffc ist, als deren Theile die Ethik, die das sittliche Leben des Einzelnen bestimmt, nnd die Politik im engern Sinne, die vom sittlichen Lehen des Staates handelt, neben einander erscheinen. Wie M. hierin dem ARISTOTELES folgt, so nimmt er, in Uebereinstimmung mit demselben *), ferner an, dass der Bestand des Staates von der Sittlichkeit seiner Bürger ebenso abhänge, wie die äussere Wohlfahrt jedes Einzelnen wiederum des Staates bedürfe* 2). M. trägt daher kein Bedenken, ethische Gesichtspunkte für das Staatsrecht geltend zu machen und findet z. B. neben den Verteidigungskriegen auch den Vergeltungskrieg, den das mosaische Gesetz gegen das Volk Amalek anordnet (5. Mos. 25, 19) deshalb gerechtfertigt, weil Stämme und Völker ebenso gestraft werden müssten, wie einzelne Menschen. Nur so isolire man gewissenlose Uebelthäter; das abschreckende Beispiel der Züchtigung, das man an Einem Stamme gegeben, flösse den anderen eine heilsame Furcht ein 3). Andererseits folgt aus der Notwendigkeit des Staatslebens für die Wohlfahrt seiner Mitglieder, dass der Einzelne sich der Gesammtheit unterordnen und nicht sich allein bei seinen Bestrebungen und Wünschen im Auge behalten dürfe. M. spricht diesen aus seiner Anschauung vom Staate von selbst folgenden Gedanken allgemeiner in Beziehung auf das Universum aus, indem er die Unzufriedenen unter den Menschen der gröbsten Unwissenheit zeiht, die allein sie verleiten könne, sich als Mittelpunkt und Zweck der ganzen sie umgebenden Welt anzusehen4). Dessen ungeachtet ist bereits M. nicht ganz entgangen, was in die Ethik als wesentlichen Factor eingeführt zu haben als ein Verdienst SCHLEIERMACHER’s gerühmt wird. M. weist mit Nachdruck auf die Eigenthümlichkeit der menschlichen Einzelwesen hin und leitet gerade aus derselben die Nothwendigkeit der Staatenbildung und ף JPol. VII, 13 sagt A.: Nicht die Gesammtheit des Staates allein, sondern zugleich jeder der Bürger müsse edel sein, da das Ganze ebenso sei, wie seine einzelnen Bestandtheile. Vgl. NE. VI, 8: Das Wohl des Einzelnen sei ohne politische und ökonomische Fürsorge kaum glücklich zu gestalten. 2) In der oben mitgetheilten Stelle Mor. III, 27. ף Mor. III, 41. 4) Mor. III, 12.