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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1876-01-01 · 1876 · page 43

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1876
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720961--042-2722984
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39 sei der Vervollkommnung in doppelter Hinsicht fähig, in Betreff seines Körpers und in Betreff seines Geistes. Der Zeit nach und als unerlässliche Bedingung für die andere gehe die körperliche Vollkommenheit voran. Ein vernünftiges Denken, selbst ein von aussen angeregtes, sei dem Menschen unter körperlichen Schmerzen, hei quälendem Hunger und Durst, in starker Hitze oder Kälte nicht möglich. Dafür aber ist die geistige Vollkommenheit dem Bange nach höher zu stellen als alle körperliche 1). Sie besteht in der Erkenntniss der Wahrheit — also in demselben Gegenstände, den die philosophische Speculation sich zur Aufgabe stellt. Dagegen gehört zum leiblichen Wohle des Menschen die Gesundheit und der mögliche beste Zustand seines Körpers. Hierzu aber müssen dessen Bedürfnisse, Nahrung, Kleidung, Wohnung und dgl. leicht erreichbar sein. Dies aber ist nur in der Gemeinschaft der Menschen möglich. Die Gesellschaft ist also ein unerlässliches Erforderniss des leiblichen Wohlbefindens, wie ja der Mensch bekanntlich von Natur gesellschaftlich sei2). Darum enthält die mosaische Lehre zum geistigen Wohl ihrer Bekenner metaphysische Wahrheiten theils in ausdrücklichen Worten, theils in bildlicher Ausdrucksweise, je nach der Fassungskraft der ungelehrten Menge. Sie regelt aber auch um des leiblichen Wohles willen das Zusammenleben durch Vorschriften sowohl für die Handlungen wie für den Charakter. Hinsichtlich der Handlungsweise sucht sie das Unrecht zu bekämpfen und der Bechtlosigkeit zu steuern3 * * * * 8), das^ nicht Jeder thue, was die Willkür ihm eingiebt und die Kraft ihm gestattet, sondern zu gemeinnützigem Handeln gezwungen werde; dem Charakter will sie eine dem Zusammenleben ג) Ygl. Jes. hattorah IV, IS Schl. 2) AEIST. NJS. I, 5: £71£18ףו cpuast ׳iroXtxixos av&p(ü7r0£; IX, 9: ttoXixmcov yap o av&ptü7ro? xcä au£7jv rceipuxos; vgl. Rollt. I, 2. — Uebrigens ist diese äusserliche Motivirung des Staatslebens schon bei plato, Rep. II, 869 B ff. ausgesprochen; doch hat P. im Ernst einen hohem Zweck des Staates für den wahren gehalten, nämlich die vollkommne Philosophie hervorzubringen und die Bürger zu guten Menschen zu machen. Und Aehnliches ist ja auch für M. das schliessliche Ergebniss der auf das Zusammenleben bezogenen mosaischen Gesetzgebung. 8) Vgl. Mor. III, 32 g. E.

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