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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1876-01-01 · 1876 · page 42

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1876
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720961--041-2722983
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lehr e anlangt, so geht dieselbe ans den Eintheilungen hervor, denen M. die jüdischen Gesetze unterzieht. I. M. unterscheidet an einer Stelle seines Mischnah- Commentar,s x) zwei Klassen jüdischer Gesetze: 1. Gesetze für den Einzelnen, die sein Verhältniss zu Gott allein betreffen, wie das Gebot von den Schaufäden (4 Mos. 15, 87 —41), Tefillin (2 M. 18, 9, 16 •5 ל Mos. 6, 8; 11, 18), vom Sabbat uijid d|e Verbote in Betreff des Götzendienstes. Die Erfüllung dieser Gesetze führe zum ewigen Leben 2). 2. Gesetze zum Besten des menschlichen Zusammenlebens3), wie die Verbote des Diebstahls , der Uebervortheilung, des Hasses, der Nachträgerei, der Aufreizung eines Menschen gegen einen Andern, der Unthätigkeit bei der Gefahr des Nächsten (3 Mos. 19, 11. 16—18; 25, 14. 17); die Gebote der Nächstenliebe und der Ehrerbietung für Elter# und weise Männer, die ja als Väter der Gesammtheit anzusehen seien (3 Mos. 19, 18. 3. 32; 2 Mos. 20, 12). Diese Gesetze lassen sich mit HILLEL (Schabb. 31a) in den Satz zusammenfassen: «Was dir nicht lieb ist, das thue deinem Nächsten nicht!» Die edle Lebensweise (מנהג הטוב), die in diesen Vorschriften geboten sei, finde ihren natürliehen JL0J*n auch schon auf Erden, da das gegebene gute Beispiel auch Andere zu gleicher Handlungsweise veranlasse und die Gewissenhaften diese guten Folgen ihres eignen Lebenswandels mitgeniessen. II. Derselbe Grundgedanke in tieferer Fassung führte M. später zu einer andern, den ganzen Inhalt der Offenbarungslehre umfassenden Eintheilung, in welcher gleichfalls dem Ethischen sein Platz angewiesen erscheint4). Die Lehren der mosaischen Offenbarung zerfallen, sagt M., in theoretische und praktische, oder in Lehren der Wahrheit und in Lehren der Sittlichkeit. Der Mensch nämlich ף Zu Peah I, 1. 2) Und zwar durch die Gotteserkenntniss, welche aus ihr folge. S. die Einl. zu Sank. X, auf die M. hier yerweist, die das. gegebene Erklärung nämlich von Sani, x, 1: י כל ישר^ יש לחם חלק לעה״ב 3) Diese Eintheilung folgt der Mischnah (Jorua VIII, 9), wo ,Vergehen gegen Gott und solche gegen den Nebenmensche# unterschieden werden; M. dehnt nur die Unterscheidung auf alle Gesetze aus, wie er auch Mor. III, 35 — nach munk’s Bemerkung z. St. — thut. ף Mor. III, 27.

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