Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1872-01-01 · 1872 · page 22

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1872
Date
1872-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2720904-2720937--21-2722591
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

20 unrechtmässig hielt: ging man doch schon, wie an einem anderen Orte nachgewiesen wurde, hinsichtlich der Mischna von der Norm des Nichtniederschreibens der mündlichen Lehre ah und gab es eine schriftliche Mischna*), so wird diese Norm hinsichtlich der Targumim, die doch in letzter Instanz sich auf Schriftliches, auf die Bibel, zurückbezogen, noch weniger beobachtet worden sein. Aber es differirten auch Palästina und Babylon gar nicht von einander. Suchen wir nämlich nach einem rationellen Grund für das Verbot der Aufzeichnung der Targumim, so ist er schwer aufzufinden. Die mündliche Lehre sollte nicht in Buchstaben eingeengt werden, damit sie flüssig bleibe, die freie Forschung und Discussion nicht durch schriftliche Fesseln in ihrem Fluge gehemmt, der Geist nicht durch Hinweisen auf Buchstaben getödtet werde. Was hat das Targum hiermit zu thun? Aber in Palästina gab es nicht ein allgemein gültiges über den ganzen Pentateuch sich erstreckendes Targum; dem Sofer (Vorleser), der, wie es scheint, auch die Stelle des Meturgeman (Verdeutlicher) vertrat, war es anheimgestellt, eine Uebersetzung zu geben, und diese Uebersetzung wurde nicht selten mangelhaft gefunden2), daher in Palästina das Verbot der Aufzeichnung dieser willkürlichen Targumim. Auf Targum Onkelos und Targum Jonathan, deren jedes ein Ganzes, Vollständiges bildet und von bewährten Männern ausging, war dieses Verbot nicht anwendbar3). — Doch wenn auch diese Targumim schriftlich abgefasst waren, so gab es doch nicht von ihnen einen abgeschlossenen, abgegrenzten Text: die variae lectiones und Glossemata, denen man im Texte der Targumim (vgl. weiter) und bei den Commentatoren begegnet, beweisen zur Genüge, dass Abschreiber Manches aus Versehen änderten und Leser Manches hinzufügten d. i. an den Rand schrieben, neue Uebersetzungen gaben u. s. w., was später in ף Ausführliches, Einleitung in die Mischna S. 217 f. 9) Vgl. Megilla Mischna 4, 3. j. T. dass 4, 10 und sonst. 8) Luzzatto wendet gegen die schriftliche Abfassung Onkelos’ das Stillschweigen Origenes’ und Hieronymus’ -von diesem Targum ein. Allein Origenes, der unter Alexander Severus lebte, war, nach dem, was oben über die Zeit der Abfassung des Targum Onkelos gedacht wurde, viel früher als dessen Verfasser, und Hieronymus — 4. Jahrh. — war dessen Zeitgenosse. Dasselbe gilt von Jonathan, Hieronymus ging ihm sogar etwas in der Zeit voran. י

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.