Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 134)
- Language
- German
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131 II. Wir müssten, auch, wenn 5117 für RASCHI, 5118 für ß. CHANANEL ein Sabbatjahr wäre, ernste Bedenken gegen eine so späte Abfassung Ghinnuclis geltend machen (vgl. oben S. 79). An eine spätere Zeit kann also noch viel weniger gedacht werden. Wenn also die Jahre 17 und 18 in unseren Texten des Ghinnuch durchaus unhaltbar sind, so müssen wir eine Verderbniss voraussetzen1) und eine angemessene Verbesserung zu ermitteln suchen. Bekanntlich ist nun eine Aenderung in demselben Masse annehmbar, als sie innerhalb der ihr verschiedentlich gegebenen Grenzen zu bleiben versucht. In unserem Falle scheinen die Einer (7 und 8) der überlieferten Zahl 17 und 18 bereits jenseits der statthaften Aenderungen zu liegen. Denn da RASCHI und R. CHANANEL um ein Jahr differiren, so würden immer beide Einer zugleich im Sinne dieses Verhältnisses geändert werden müssen, was Jedem als gewaltsam einleuchtet. Der gemeinschaftliche Zehner jener Zahlen 17 und 18 ist es also, der eine übereinstimmende und deshalb einfachste Abänderung zulässt und verträgt. — Aber wiederum nicht jeder beliebige Zehner kann für den fehlerhaften eintreten, sondern selbstverständlich nur ein solcher, der mit den gegebenen Einem (7 und 8) zusammen ein Sabbatjahr nach RASCHI und resp. R. CHANANEL wäre. Nun ist nach der Epoche Wejad2) 5087 für RASCHI, 5088 für R. CHANANEL, — nach der Epoche JBaharad hingegen 5067 für RASCHI, 5068 für R. CHANANEL ein Sabbatjahr. Im ersten Falle lesen wir in der Stelle des Ghinnuch statt 17 und 18 vielmehr 87 und 88, im letzteren Falle 67 und 68; im ersten wäre das Buch zwischen 1322 und 1328, im letzteren zwischen 1302 und 1308 verfasst. Weshalb wir uns für die letzten Zahlen entscheiden müssen, haben wir an seinem Orte (oben S. 78) ausgesprochen. § 5. Yerhältniss Chinnuchs zu ß. Ahron b. Josef balevi. I. Es ist für die irrthümlich angenommene Autorschaft ohne Bedeutung, wenn wir manche im Ghinnuch ausgesprochene Lehrmeinungen nicht in Wider- BASCH! wie von den geonim (oder k. chananel) verschiedenen Grundansicht über die Berechnung der Sabbatjahre und hat geiger auch darin geirrt, maimonides dieses Jahr als Brachjahr im Sinne rasches aufstellen zu lassen; in der That ist denn auch 4936 oder das dafür von G. substituirte J. 4937 nach keiner Berechnung für raSchi ein Sabbatjahr. ף Schon asulai Schem hagd. a. a. 0. sagt: ואולי הוא טעות סופר• 2) Vgl. die oben S. 129 Anm. 4 zusammengestellten Zahlen nach Wejad. Mmü