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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1871-01-01 · 1871 · page 132

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1871
Date
1871-01-01
Page
– (sequence 132)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720939--131-2722553
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■129 Unzuträglichkeiten (oben S. 79) — schon deshalb nicht gedacht werden kann, weil weder 5117 nachRASCHI, noch 5118 nach R. CHANANEL Sabbatjahr ist. Da dennoch diese Jahre in neuester Zeit dafür genommen worden sind1), so müssen wir zum Erweise für unsere Behauptung die in Betracht kommenden Momente kurz anführen, indem wir hinsichtlich der Materie überhaupt auf die bekannten Quellen und Hülfsmittel2) verweisen. Die Bezeichnung der Jahre nach der Aera der Weltschöpfung ist bekanntlich nicht in allen Schriftwerken gleich. Hier haben wir nur auf die um ein Jahr von einander abweichenden Angaben nach den Epochen Wejad (וי״ד) und JBaharad (בהר״ד) Bücksicht zu nehmen. Die heute bei uns übliche Zählung nach der Weltschöpfung ist der Epoche JBaharad gemäss, während zufolge der anderen jedes Jahr mit einer um 1 geringeren Zahl zu bezeichnen wäre. So ist z. B. das gegenwärtige Jahr der jüdischen Zeitrechnung 5681 nach Wejad 5680. In den ältesten Berechnungen und Angaben der Jahre nach der Weltschöpfung, in dem chronologischen Werke Seder ölam nämlich und im Talmud (z. B. Abod. sar. 9) herrscht die Epoche Wejad, und sie blieb lange Zeit hindurch bei den morgenländischen Glaubensgenossen die massgebende3). Nach ihr rechnen auch die meisten älteren Ausleger und Gesetzeslehrer, welche das ihnen zunächst liegende Sabbatjahr nach RASCHE und nach R. CHANANEL angeben4). Alle ihre Zahlen müssen um 1 erhöht werden, wenn sie für die Epoche Baharad passen sollen. Dagegen sind die Angaben anderer Schriftsteller und unter ihnen die des MAIMONIDES durchgängig der Epoche Baharad gemäss und müssen diese wieder um 1 vermindert werden, um der Epoche Wejad zu entsprechen. MAIMONIDES nennt 4935 der Weltschöpfung als Sabbatjahr nach den GEONIM5 6). Dieses, auf Wejad reducirt, ist 4934, und in der That ist es, übereinstimmend mit den oben erwähnten anderweitigen Angaben, welche von der Epoche Wejad ausgehen, ein Sabbatjahr nach R. CHANANEL, welcher unge- ף geigeb in seiner Zeitschrift, 1869, S. 276. 2) Unter den letzteren vgl. insbesondere zuckermann, Ueber Sabbathjahrcyclus und Jobeiperiode, im Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars, Breslau 1857. 3) R. SAADIA und HAI bei abraham b. cm ja in Sefer haibbur 8, 7 und dieser selbst im eignen Namen Kap. 8; —. levi b. chabib, <3143 .4־; Zuckermann a. a. 0. S. 21 Anm. 16 u. S. 31. 4) So TAM (im Sefer hajaschar): 4905 resp. 4906; R. baruch b. isaak (im Sefer hateruma): 4961. 4962; Tosafot (zu Ab. sar. 9b): 5010. 5011; Anmerkung zu Mardechai Gittin: 5038. 5039; r. ascher (zu Ab. s. 9b): 5073. 5674; r. jacob b. ascher (in Tut Ch. m. 67): 5087. 5088; r. jerucham (in Mescharim, 7): 5094. 5095. 6) Büch. Schemata 10, 6. 10

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