Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 91)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2720904-2720939--090-2722512- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
88 Zusammenstellung einer ganzen Reihe von solchen Wider- Sprüchen1) dürfte jene Verwechselung von zwei ganz verschiedenen Personen kaum mehr für möglich gehalten, vielmehr anerkannt werden, dass zwei gleichnamige Zeitgenossen in Barcelona gebürtig waren — ein älterer, AHRON B. JOSEF HALEVI, der berühmte Gesetzeslehrer (רא״ה), und ein jüngerer AURON HALEVI, welcher Ghinnuch verfasst hat2) und zwar zu einer Zeit, wo der erstere vielleicht nicht mehr am Leben war, jedenfalls aber nicht mehr in Spanien, dem Ort der Abfassung, geweilt hat, da er schon im J. 1300 als Rabbiner zu Montpellier in Südfrankreich einen grossen Schülerkreis um sich versammelt hatte3). Siebenter Abschnitt. Veröffentlichung des Buches. Nachdem wir bisher über Beschaffenheit, Ursprung und Entstehung des Ghinnuch das Erforderliche gesagt zu haben glauben, werfen wir noch einen Blick auf die wichtigsten Punkte in der Geschichte des fertigen Buches. Was der Verfasser demselben bei der Veröffentlichung noch beigegeben, wie es — namentlich durch den Druck — zugänglich geworden und was bei dieser Gelegenheit und zu diesem Behufe Andere dafür gethan, soll den Gegenstand dieses letzten Ab- Schnittes bilden. I. (Vorwort und Einleitung.) Als der Verfasser sein Buch über die Grenzen des eignen Gebrauches und des nächsten Schülerkreises hinaus in die Oeffentlichkeit zu bringen beschloss, hielt er es für nöthig, es durch vermittelnde Worte bei seiner weiteren Lesewelt x) S. Anhang § 5. ף WOLF, Bibliotheca I, 122 ff. hat, wahrscheinlich ohne Kenntniss der herrsehenden Verwechselung, in der That Aaron de domoLeviBareelonensis, jdenVerf. des Chinmuih, gesondert behandelt von dem Verf. des Bydplchafoajit Ebenso hat in neuester Zeit geigeb a. a. 0. die Annahme von zwei Personen gleiches Namens für unzweifelhaft erklärt, ohne jedoch die Gründe dafür mitzutheileu. 8) Nach der bereits oben citirten Stelle des meibi in der Mnl. jzu Bet habechira.