Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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63 sollen wir von Gott so denken, der ganz Güte, Hnld und Erbarmen ist, dessen Güte allein stets bereit ist, für den Würdigen zu sorgen und ihn zu behüten? — Nein! Der Mensch selbst lenkt durch sein Thun einen Strom des Segens oder des Unheils auf sich zu; Gottes Wille an sich ist menschlichem Leid abhold; er, der Huldvolle, will das Beste seiner Geschöpfe 1).-In anderen Fällen ist die gegebene Deutung wegen ihrer vernünftigen Tendenz alles Lobes werth, thut aber den zu erklärenden Aussprüchen einen nicht gerechtfertigten Zwang an2). g) Auch im Gebiete der Grammatik und Schriftauslegung sind einige Versuche gemacht, die theilweise recht sinnig, jedoch nicht immer von wissenschaftlichem Standpunkte aus für haltbar gelten können3). Diese und andere4) Bemerkungen, veranlasst durch die Bearbeitung der Gesetze, giebt der Verfasser im eignen Namen. 2. Schön und werthvoll sind ferner manche Stellen, die Chinnuch aus anderen Schriften anführt. a) Wer ein Darlehn gewährt hat und weiss, dass der Schuldner nicht bezahlen kann, der weiche ihm aus., um ihn nicht zu beschämen5). b) Mit gleicher Liebe und Gewissenhaftigkeit behandle der Richter die Streitsache um einen Heller wie um grosse Summen. Verständigung x) 169, 2. 2) 32, 2. 321, 3. 508, 2 Schluss. 518, 1 (halb halachisch). 8) 32, 2: weshalb »schwören« im Hebräischen durch eine Nifal-־Form (};נשב) ausgedrückt werde. — 408, 2: - schöne aber unzulässige Erklärung von 5. Mos. 33, 9. — 413, 1 erklärt Chinnuch □לגן in 4. Mos. 35, 32 (ולא תקחו בפך ל^ן□ אל ״, י(עיר מקלטוde RASCHI das., als Partie. II Kal mit aktiver Perfektbedeutung, also »für einen Geflohenen«. — 416, 1 erklärt, wie gleichfalls schon raschi, in 5. Mos. 6, 4 die Worte יי אלהינך als Subjekt, יי אחד als Prädikat. — In der Einleitung sind seine Zuthaten zu Mechüta und rashci's Commentar über die Stelle ומושב 2) בני ישראל• Mos. 12, 40) sehr erzwungen. 4) So werden die Speisegesetze gegen Einwürfe verschiedener Art und hesonders der neueren Medicin vertheidigt: 79, 2. 3. — Grund der Nothwendigkeit eines ausdrücklichen Verbotes (אזהרה) beim Vorhandensein eines Strafgesetzes (עונש) über ein und dasselbe Vergehen: 75, 1 (s. die Controverse zwischen maimonides in der zweiten Einleitung zum Buche der Gesetze föl. 53 ed. Berlin und NACHHANIDES fol. 20 das.). — Weshalb Gebote und Verbote desselben Inhalts im Pentateuch zuweilen wiederholt werden, erklärt Chinnuch in 10, 2. 20, 2. 236, 1. 329, 1 (hier folgt er dem Gedanken des maimonides im Sef. harnizw. Regel 9 und Verbot 235 sowie nachmaNIDES zu 2. Mos. 23, 24). 344, 1. 362, 1 Schluss. 5) 73, 3 aus Bob. mez. 75b (nach Sef. ham. Verb. 234).