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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1871-01-01 · 1871 · page 61

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1871
Date
1871-01-01
Page
– (sequence 61)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720939--060-2722482
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58 zur Anknüpfung jener Belehrung benutzt worden? — Allein diese und ähnliche Einwürfe verschwinden vor der Erwägung, dass Neigung und Bedürfhiss der damaligen Zeit, bestärkt durch bedeutende Musterarbeiten auf diesem Gebiete, die Grundform dem Werke gegeben hat, und diese als die vertraute und beliebte zugleich auch die zweck- - mässigste, wenn nicht sachlich, so doch für die Leser des Werkes^ gewesen. Die festgesetzten vier Abtheilungen für die Behandlung jedes Gesetzes eröffneten ganz vortrefflich für den Leser die Erwartung und für den Verfasser den heilsamen Zwang, jedes Gesetz nach allen Seiten zu erwägen. Mag diese feste Form der Viertheiligkeit auch pedantisch und werthlos in den einzelnen Fällen erscheinen, wo die durch sie geschaffenen Rubriken unausgefüllt bleiben, weil nur Allbekanntes oder bereits Erörtertes sich darin hätte aufnehmen lassen1): so hat doch deren beharrliche Anwendung eine Vollständigkeit der Behandlung zu Stande gebracht, wie keine frühere oder spätere Schläft über die biblischen "Gesetze sie uns so durchgefiihrt darbietet2). ג) So z. B. das oft vorkommende ^שרש המצוד, רךן• 2) Die Halachot gedölot geben eine nackte Aufzählung, die dem halachischen Werke nur als Einleitung dient und mit dessen Inhalt nicht zusammenhängt (oben S. 14). Das von maimonides genannte Buch der Gesetze (oben S. 15 Anm. 8) scheint zu den einzelnen Geboten nur den halachischen Stoff in aller Kürze gefügt zu haben. Das Buch der Gesetze des maimonides selbst, das des e. mose aus COUCY (סמ״ג) und das abgekürzte des b. isaak aus cobbeil (סמ״ק) haben die Begründung nicht zu ihrer eigentlichen Aufgabe gemacht und daher nur, wo es ihnen gerade gut dünkte, eine solche gegeben; hat doch maimonides diese Aufgäbe als eine gesonderte seinem Werke More Nebuchim zugewiesen. Die auf Chinnuch folgenden Arbeiten dieser Art zeigen bei einer Vergleichung mit demselben etwa folgende Unterschiede zu ihrem Nachtheile: I. Manche wenden sich allein oder doch vorzugsweise der Angabe von Gründen für die Gesetze zu; die anderen Seiten der Betrachtung sind übergangen oder verkürzt, und die Gründe sind meist kabbalistischer Natur. Dahin gehören: a) טעמי המצות von menachem eecanate (oben S. 10 Anm. 3); Constpl. 1544 und Basel 1581. b) טעמי מצות von menachem hababli b. Mose am Chebron; derselbe lebte 1522 in Trköla (zunz, Literaturgeschichte etc. S. 104). Das Büchlein ist in Lublin 1571, in Hamburg 1707 und in Zolkiew 1804 erschienen. c) של״ה) שני לוחות*הברית) von Jesaja HUBWITZ (st. 1680), wo eine kurze Aufzählung der Gesetze nach maimonides und dann eine Begründung derselben

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