Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 59)
- Language
- German
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56 von solchen Fehlern, welche zum Theil gegen die bekanntesten Stellen in Bibel und Talmud verstossen1). Sie lassen sich bei dem Verfasser, Sefer hamizwot, sondern zu Regel 12 das. geltend gemachte Doppelzählung; ebenso dessen Einwendungen gegen die Zählung von Ghinnuch 609. 610. 611, ausgesprochen zu Regel 8; 507 ist dess. abweichende Ansicht zu Sef. ham. Verb. 95 nicht erwähnt. Andere Beispiele geben e. jehuda eosanes und b. jesaja beelin (PICK) in ihren Bemerkungen zum Chinnuch. — — c) Widerspräche: Auf solche wird in den ebengenannten Anmerkungen (z. B. Anm. 2 zu fol. 49a ed. Wien) sowie in einer Anm. zu Nr. 87 in babuch heipein's מצות השם aufmerksam gemacht. 1).135, 3 sagt er von den Sündopfem: ומהן מן הצבור ומן היחיד שהיו נשרפות כלן על■ מזבחיה חיצון gegen 3 Mos. 4, 12 (על שפך הדשן ישרף) u• 21 u• Mischna Sebachim 5, 2 (2 ,538 ־־ •(אלו ואלו נשרפיץ בבית הדשן heisst es, nachdem Daniel, Chanania, Mischael und Asaria erwähnt worden: וארבעת החסידים י הנזכרים ששמו אותן לגו אתון נורא יקידתא ושער ראשיהון לא איתחרך was bekanntlich nur von den drei letztgenannten Männern richtig ist (Dan. Kap. 3), während von Daniel ein anderes Wunder berichtet wird (das. Kap. 6). Dieses Versehen rügt übrigens schon jesaja'bebun. — 45, 1 verstösst — wie eine Randbemerkung schon sagt — gegen die Mischna (Sanh. 9, 1). Möglich, dass den Verf. hier seine Hauptquelle für seinen je ersten Abschnitt, das Sefer hamizwot des maimonides, irre geleitet hat. Daselbst nämlich wird Geb. 227 für die Hinrichtungsform חנק lediglich das Gesetzeswort מות יומת al8 Beleg angegeben. Indem der Verf. des Chinnuch dieses Gebot (להמית העוברים על קצת מצות שבתורה בחנק) im Wochenabschnitte משפטים unterzubringen hatte, nahm er vielleicht flüchtiger Weise das erste das. vorkommende מות יומת für das von maimonides gemeinte, nämlich 2) מכה איש ומת מות יומת M0S. 21, 12), während an das zweite vielmehr (in V. 15 das.), also, an ומכה אביו ואמו מות יומת allein zu denken war. Dann wieder wird im Sßfham. Geb. 226 für die Hinrichtung durch Enthauptung (מיתת סייף) nach dem Vorgänge des Talmud (Sanh. 52b) der Gesetzesausdruck נקם ינקם als Beleg angeführt. Da dieser aber bei der Tödtung eines heidnischen Sklaven durch seinen Herrn zufällig vorkommt (2 Mos. 21, 20), so hat Chinnuch diese Hinrichtungsform in 47, 1 eben nur auf den genannten Fall allein, auf den Herrn nämlich, der seinen Sklaven getödtet, nicht auf den Mörder eines freien Mannes bezogen, obschon er selbst an dieser Stelle Enthauptung für eine härtere Form der Hinrichtung hält und somit dieselbe Talmudstelle (Sanh. 52b) wiederum übersieht, wo ausdrücklich für die Tödtung eines freien Mannes die Strafe der Enthauptung daraus hergeleitet wird, dass schon die Tödtung eines Sklaven dieselbe nach sich zieht. Dazu kommt, dass Chinnuch (wie schon eosanes bemerkt), sich selbst widersprechend, in 34, 4 Enthauptung als Strafe für Mord ganz allgemein angiebt. — Ferner verstösst 121, 3 gegen die Mischna Negaim 14, 12 (vgl. eosanes) sowie gegen Sifra (Mezora 4, 16); dazu wird noch versucht, das irrig Behauptete im Uebrigen einleuchtend zu machen. — 192, 4: אבל שנר עדים וכל ist gegen die Halacha (Sanh. 57b oben und maimonides in H. Melachim 9, 14). Andere Fehler und Missverständnisse (z. B. des bekannten Satzes: מקבלה 115 ואילך מצות כהונה, B) weisen eosanes und beelin nach.