Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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40 selbst eintreten. Ein solches Verfahren ist sogar verdienstlich und werthvoll, da die Weisheit gesetzlicher Vorschriften doch auch in der Voraussicht der Folgen besteht und bekundet wird, ja auf manche derselben geradezu im Voraus Bedacht genommen und gerechnet sein kann. So werden wir denn GMnnuch auch nicht tadeln, wenn es nach Angabe des Grundes ein »Noch« hinzufugt,׳ worin es auf den Nutzen (תועלת) einer Verordnung aufmerksam macht; wenn es z. B. nach der Begründung der Festesfeier noch die Möglichkeit gottesdienstlicher Zusammenkünfte als heilsame Folgen derselben angiebtג); oder wenn es die ehemalige Feier des Bodens von Palästina im je siebenten Jahre (3. Mos. 25, 1—7) zuerst im Zusammenhänge mit dem Sabbattage als Mahnung an die unbegrenzte Herrschaft Gottes und somit an Schöpfung und Vorsehung begründet, dann aber den doppelten Nutzen zeigt, den die volle Beobachtung dieses Gesetzes nach sich zieht; indem nämlich die auch ohne Pflege wachsenden Früchte zufolge des Gesetzes den Armen überlassen werden, gewöhne der Israelit sich an Wohlthätigkeit und Edelsinn; indem er ferner sorglos auf den Ertrag eines ganzen Jahres verzichtet, lerne er unbegrenztes Vertrauen auf Gott2): — und Ghimiuch so ganz untadelig an mehreren anderen Stellen verfährt3). Aber in solcher Weise lassen sich die Fälle nicht rechtfertigen, wo geradezu statt des Grundes uns eine Folge gezeigt wird, sollte dieselbe auch sonst den tiefen Blick oder den weiten Gesichtskreis des Verfassers bekunden; wenn z. B. das Verbot, Richter zu schmähen — wie oben4) erwähnt worden — zu der anerkennen3werthen Bemerkung führt, dass Einschüchterung und Aufruhr daraus folgen können5), hierin aber zugleich der eigentliehe Grund des Verbotes gegeben sein soll, während er vielmehr darin besteht, dass das Richteramt nach biblischer Anschauung gleichsam im Aufträge und in Gegenwart Gottes gehandhabt wird6) und deshalb mit religiöser Scheu geehrt werden muss; — wenn ferner bei der Sünde der Gotteslästerung (s. 3. Mos. 24, 16) die Entweihung der menschlichen 2 ,315 ף. Vgl. oben S. 33 f. 2) 69, 2. а) Z. B. 296, 2. *) Oben S. 28. б) 75, 2. 5 ף. Mos. 1, 17; Ps. 82, 1; vgl. nachmanides zu 2. Mos. 21, 6.