Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
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37 14. Ebenso wird das Gesetz: »Du sollst mit einem Ochsen und einem Esel zusammen nicht pflügen« (5. Mos. 22, 10) aus einer schonenden Rücksicht auf die arbeitenden Thiere hergeleitet, weil es für Thiere versehiedener Art ein qualvoller Zwang sei, zusammengespannt sich mit einander zu vertragen1). 15. Die gesetzlich verordnete, periodisch wiederkehrende Vorlesung der Tora vor dem ganzen versammelten Volke, Männern, Frauen und Kindern (5. Mos. 31, 10—18) wird für eine Art feierlicher Kundgebung der Stimmung und Gesinnung im Volke hinsichtlich seiner Gotteslehre erklärt. »Warum haben wir uns alle hier versammelt?« werde Mancher fragen, und er werde zur Antwort erhalten: »Wir sind hier, um zu hören die Worte der Tora, in der wir alle wurzeln, die unser Schmuck und Glanz ist unter den Völkern«. So werden sie veranlasst, einander deren grosse Vorzüge, deren unschätzbaren Werth zu rühmen; die Liebe zu ihr dringe tief in die Herzen und desto eifriger werden sie aus ihr Gotteserkenntniss und alles Gute lernen2). Doch — wie schon oben bemerkt worden — die Zahl der Beispiele, welche sich ohne zu grosse Abschweifung geben lassen, ist klein im Vergleich zu den vielen gelungenen3) oder doch der Hauptsache nach annehmbaren4) Begründungsversuchen für die biblischen Gesetze. 2 ,570 ף. Aehnlich ibV esea (zu 5. Mos. 22, 10), jedoch mit Betonung des Umstandes, dass die verschiedenen Thierarten ungleiche Kräfte zur Arbeit besitzen und demnach hemmend oder drängend einander peinigen. Des maimonides Ansicht {More III, 49), der auch nachhanides beipflichtet (zu 3. Mos. 19, 19), dass dieses Verbot mit dem der Gattungsmischungen (5. Mos. 22, 9. 11 u. 3. Mos. 19, 19) Zusammenhänge, führt Ghinnuch an, ohne ihr zu folgen. 2) 612, 2. s) 61, 2. 180, 2. 289, 2; — 296, 2 im ersten Theile (nach maimoeides More III, 45); — 313, 2 doppelte Begründung (nach nachmanides zu 5. Mos. 22, 6); — 317. 2. 367, 2. 393, 2; — 440, 2 giebt zwei Gründe für das rituelle Schlachten; der zweite, Verhütung eines mehr als nöthigen Schmerzes nach maimonides (-More in, 48); von nachmanides zu 1. Mos. 1, 29 wird hierbei nicht Notiz genommen; — 483, 2. 494, 2. 496, 2. 508, 2. 530, 1. 2. 538, 2. 551, 2. 556, 2. 585, 2. 596, 2. 4) 287, 2. 365, 2 über Nasireat (4. Mos. 6, 1 ff.) ist bei geringer Aenderung nicht unpassend in Betreff des Weinverbotes (das. 372), weniger hinsichtlich des gebotenen Haarwuchses. Die den richtigen Aufschluss enthaltende Aehnlichkeit der Vorschriften für den Nasir mit denen für. den Hohenpriester (3. Mos. 21,10 f., dazu 2. Mos. 10, 8 f.), überdies durch die Misclma sowohl (z. B. Nasir 7, 1) wie durch maimonides (More III, 48) nahe gelegt, wird im Ghinnuch erst hinterher (379, 2) bemerkt und in einer im Ganzen zutreffenden, wiewohl zu asketisch gefärbten Weise geltend gemacht. Wie viel massvoller ist maimoeides a. a. O.!