Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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31 des Verfahrens darin finden kann, dass dieselbe bei einzelnen dazu geeigneten Vorschriften unterblieben ist1). Was die gegebenen Deutungen selbst betrifft, so enthalten sie an sich beachtenswerthe Lehren und entsprechende Bemerkungen, bekünden auch die sinnige Betrachtungsweise des Verfassers, werden aber nicht immer zu den gedeuteten Vorschriften passend gefunden werden2). D. In der Begründung der mit der Gottesverehrung zusammenhängenden Gesetze erhebt sich der durch die Schriften des MAIMONIDES, NACHMANIDES und Anderer gebildete Verfasser weit über die Auffassung der gedankenlosen Menge. Nicht, sagt er, können wir die Hoheit und Würde des Unendlichen steigern und mindern; um unser selbst willen, zu unserer Veredelung, zu unserem Heile ist der Götzendienst uns untersagt worden, sollen wir eine Stätte der Gottesverehrung schaffen, sollten in derselben einstmals die Gaben und Opfer dargebracht werden sollte das Wort des Dankes bei der Ueberreichung der Erstlingsfrüchte vernehmlich gesprochen werden3). »Denn«, heisst es im Chinnuch bei dem zuletzt genannten Gebote, »durch die Sprache erweckt der Mensch die Gedanken in sich erst zu vollem Leben und gewinnt die Wahrheit für ihn feste Gestalt.« Wenn also der Israelit Gottes Güte und Segen an sich und an seinem Boden erfahren, so dass er reichlich die Frucht gewonnen und es ihm beschieden ist, deren Erstlinge in das Haus Gottes zu bringen, so zieme es, dass er durch sein eignes Wort sein Inneres erhebe und in ihm der Gedanke für die Dauer rege werde, dass er Alles von dem Herrn der Welt als Gabe empfangen4). — Mit Becht wird auch die Rückwirkung auf das Gemüth des Handelnden als wesentlicher Grund *) 96, 2 zu 2. Mos. 25, 80; 98, 2 zu 2. Mos. 27, 20 f.; 101, 2 zu 2. Mos. 30, 7 f.; 106, 2 zu 2. Mos. 30, 19 ff. 2) So 95, 2. 116. 118. 126, 2. 128, 2. 129, 2 Schl. 285, 2 über Opfer im Allgemeinen und Besondern; — 173, 2 über das Verfahren hei der Reinsprechung des Aussätzigen, wo theils Agadisches, theils Eignes und Verfehltes gegeben wird. — Hingegen 117, 2 Schl, (zu 3. Mos. 2, 13) dürfte bei geringer Modification keinen Widerspruch erfahren und 129, 2 Anf. ist ohne Weiteres einleuchtend. 3) 89, 3 zu 2. Mos. 23, 13; 95, 2 zu 2. Mos. 25, 8; 96, 2 zu 2. Mos. 25, 30; 118 zu 3. Mos. 4, 13 ff.; 606, 2 zu 5. Mos. 26, 1—10. 4) 606, 2.