Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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23 Indessen lag in der V 0 r a u s s e t z u n g vernünftiger Gründe für die Vorschriften der Lehre noch nicht die Annahme, dass sie überall erkennbar seien, dass man sich vermessen dürfe, sie mit Bestimmtheit auszusprechen oder gar praktische Folgerungen aus ihnen herzuleiten. Und doch ist es gerade der letztgenannte, am weitesten vorgeschobene Standpunkt, dem wir in den älteren Zeiten der gesetzlichen Forschung, in der Zeit der Mischna-Lehrer begegnen, als nämlich die religiöse Praxis noch in vielen Punkten flüssig und einer genauem Feststellung gewärtig war. Er bildet da den Gegenstand einer oft wiederkehrenden Meinungsverschiedenheit zwischen R. SIMON und dessen Genossen1), ohne jedoch tief gehende Differenzen zu veranlassen. Aber dieser von r. SIMON geltend gemachte Standpunkt, der bei rücksichtslosem Vorgehen allerdings sehr eingreifende Folgen für die Gestaltung des gesetzlichen Lehens hätte haben können, wurde von keinem der nachtalmudischenForscher eingenommen, welcher sich nicht entweder über das Gesetz selbst hinwegsetzen oder zum Genossen der Karäer machen wollte. Es war ein seinem Wesen nach theoretisches Interesse, welches die späteren Denker hei diesen Studien leitete. Indem sie die Gesetze als unbedingt verbindlich anerkannten, wollten sie nur in deren tieferen Sinn eindringen zu eigner Erbauung, zur Belehrung für Andere und beiläufig dann auch zur Schaffung eines erhöhten Ansehens und eines neuen Keizes für die gewohnten täglichen Uehungen und liehgewordenen Einsetzungen des religiösen Zusammenlebens. Dieses Bewusstsein war es denn auch, was ihren Muth erhöhte und sie über die in den genannten älteren Quellen noch stark vernehmlichen Bedenken hinweghob. Wurde da ב) Baba mez. 115a; Sanh. 21a; Joma 42b; Sota 8a u. sonst. Ans den hier angeführten Stellen ist leicht zu ersehen, dass e. simon den von ihm angenommenen Grund eines biblischen Gesetzes eben für dessen ganze Auffassung und praktische Ausübung geltend machte. Das liegt auch schon in dem Ausdrucke: דר יש טעמא ילקרא wogegen י לא דריש טעמא דקרא von seinem Genossen b. Juda, einmal auch von e. JOSE (Joma 42b, berichtigt nach der dort angeführten Mischna aus Para 3, 7) noch nicht die theoretische Annahme von Gründen für die Gebote ausschliesst. Wenigstens scheinen bei näherer Erwägung die angeführten Stellen diese Auffassung zuzulassen.