Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1869
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 96)
- Language
- German
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94 die jüdische Welt noch ein Heiligthum verehrte und ein Vaterland hesass.1) Wenn man nun auch an der Bündigkeit dieser Beweisführung wenigstens für die ersten Jahrzehnte nach dem Untergange des Tempels nicht zweifeln darf, so könnte doch bei einer anderen Annahme wenigstens der erste Beweis seine zwingende Kraft zu verlieren scheinen. Was hindert uns, zwischen jenes Ereigniss und die Abfassung unserer Predigt einen Zeitraum einzuschalten, gross genug, um auch den gewaltigsten Schmerz zu lindern und leidvoll genug, um selbst die Erinnerung an jenes Unglück in dem frischen Gefühle eines neuen grossen Wehes untergehen zu lassen? Das mag wohl Volkmar sich gesagt haben, als er unsere Schrift in das zweite Jahrhundert und zwar nach der hadrianischen Verfolgung setzte. Er will nämlich nicht die Zeit der Makkabäer in ihr geschildert sehen, sondern glaubt, es solle in ihr cdas geschichtliche 'Martyrium der sieben treuen Söhne der Judäa-Mutter in derselben cneuen Epiphanes-Verfolgung des Judeseins auf den Tod vor Augen fgestellt werden*2) Das soll besagen: die Personen unserer Schrift sind nicht die, als welche sie auftreten. Antioclius ist Hadrian oder sein Feldherr Rufus; der Märtyrer Eleasar ist der cTaxo* der Ascensio Mosis d. h. R’ Akiba nach Volkmar’s Ansicht; die Mutter der Sieben ist das Land Jljdäa und ihre sieben Söhne sind sieben von den zehn Gesetzeslehrern, die in der hadrianischen Verfolgung als Märtyrer starben. In unserem 1) Im Wesentlichen ist dies schon richtig von Gfrörer hervorgehoben worden (a. a. 0. p. 177). 'Dass aus den anspielungen auf treue beobachtung der ackergesetze es nicht gerade nothw endig folge,’ dass das Buch vor der Zerstörung Jerusalems geschrieben sei, hebt Ewald hervor (IV3 634). Nur wird man entschiedener sagen müssen, dass aus jenen Anführungen der Ackergesetze nicht das mindeste über Zeit und Ort der Abfassung gefolgert werden dürfe; denn sie sind auch nach dem Untergange des Staates noch in Kraft nach Talm. Jer. Schebüt IV. 2. 3; Talm. Bab. Gittin 36 a f.; Chulin 104b und vielen anderen Stellen. Zudem konnten jene Gebote angeführt und als Normen des sittlichen Verhaltens gepriesen werden, selbst wenn sie längst nicht mehr wären beobachtet worden. So bespricht ja auch Philo in ähnlicher Weise die Gesetze über Jobeljahr und andere längst abrogirte Vorschriften der jüdischen Lehre. 2) Mose Prophetie p. 82. Zunächst vom II MB. gesagt, gelten diese Worte in ihrer ganzen Ausdehnung auch vom IV MB.