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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1869-01-01 · 1869 · p. Seite 66

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1869
Date
1869-01-01
Page
Seite 66 (sequence 68)
Language
German
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66 oft kleinlichen Bestimmungen Gegenstand feindlicher Angriffe war. Wir wissen, dass gerade die Strenge dieser Gesetze die Griechlinge in die Arme des Heidenthums trieb und von Cicero bis auf Rutilius Namatianus fehlt es auch unter den heidnischen Schriftstellern nicht an bald ernst, bald spöttisch tadelnden Stimmen. Ps. Josephus nun legt dem judenfeindlichen Könige einen Einwand in den Mund, der nicht der schlechteste ist von denen, die man in altei' und in neuer Zeit vorgebracht hat, und gar ergreifend widerlegen ihn die edlen Märtyrer durch Wort und That. ‘Unvernünftig ist es,3 so spricht König Antiochus (278, 25) zu Eleasar, ‘vorwurfsfreien Genüssen zu entsagen, unrecht, die Gaben der Natur zu verschmähen.3 Dem entgegnet Eleasar (279,9 f) — und Aehnliches finden wir an andern Stellen des Buches, — es sei kein menschliches, sondern ein göttliches Gesetz, das uns jene Verpflichtungen auflege und weil es ein göttliches sei, könne keine Noth die Uebertretung desselben erzwingen. Es sei aber nicht das Machtgebot eines Despoten, sondern die Liebe des Weltenschöpfers, welche dies Gesetz gegeben habe. Er habe erlaubt, was unserer Natur entspreche, verboten, was ihr schädlich sei (279, 27). Man könne einwenden, der Glaube an die Göttlichkeit des Gesetzes sei ein irriger. Nun, ihnen sei das Gesetz ein göttliches, für sie bestehe daher die Verpflichtung, es aufrecht zu erhalten (279,12 f). Man spreche von der Kleinlichkeit der Gesetze, aber es sei ja — nach einem bekannten stoischen Paradoxon — gleich, in grossen oder kleinen Dingen zu sündigen (279, 16 f). Endlich aber müsse* die Erinnerung an die Altvordern, die dem Gesetze Treue geschworen (280, 1 f), die Pietät gegen die Heldenahnen, die es in allen Fährnissen bewahrt haben, sie, die Enkel zu gleicher Treue gegen das alte göttliche Gesetz veranlassen. Nirgends haben wir im Voraufgehenden eine Nöthigung gefunden, die Lehre Ps. Josephus’ vom Werthe des Gesetzes auf allegorische Deutungen zurück zu führen. Die Gebote und Verbote bleiben, was sie dem Gesetzgeber waren; die Personen werden nicht, wie bei Philo zu psychologischen Eigenschaften verflüchtigt, sondern treten in kräftiger Gestalt vor uns auf: nur durch Vertiefung des Gedankens, durch *) s. Josephus Ant. proöm. 4: πάντα γά$ ry των όλων φναει βνμφωνον εχεί ττν δίά&εβιν. I

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