Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1869
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 67)
- Language
- German
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(35 Aber mit wie verschiedenen Augen sehen beide dasselbe Gesetz an ί Unser Verfasser betrachtet Alles von dem Einen wichtigen Gesichtspunkte aus, der Zähmung unserer Leidenschaften; Philo begründet die Gesetze in der verschiedensten, möglichen und unmöglichen, oft treffenden, oft unbefriedigenden Weise.1) Der tiefste Grund dieses Gegensatzes liegt aber nicht in der abweichenden Exegese der Schrift, sondern in der grundverschiedenen Auffassung des Verhältnisses, in welchem der Mensch zu Gott sich befindet. Die Ethik Philo’s verlangt, um es kurz zu sagen, eine passive Hingebung und Opferung des menschlichen Willens an den Willen Gottes. Sie ist so die Vorstufe der paulinisch-augustinißchen Lehre. Unser Verfasser wahrt den thatkräftigen Standpunkt der alten jüdischen Zeit. Bei ihm herrscht der selbständige Eigenwille, der freilich von der Religion belehrt und beleuchtet werden soll, aber nicht zum Schattenspiele einer höheren Macht herabgesetzt wird. Wie die laut verkündeten Oeremonialgesetze, so wirken auch jene ungeschriebenen, Fleisch gewordenen Gesetze,2) die Vorbilder echter Tugend., welche die Bibel uns kennen lehrt. Abraham (299, 17), Isaak, 299, 20), Jakob (274, 11), Joseph (273, 2), Moses (274, 6) David (275, 1 f), Daniel und seine Genossen (299, 20 f), sie alle stehen als gewaltige Muster von Selbstbeherrschung und Gottvertrauen uns vor Augen und der bibelkundige Prediger wird nicht müde, durch ihr Leben und Wirken seine Lehre zu begründen und seine Zuhörer zu gleicher Höhe der Gesinnung zu erheben. In der geschicktesten Weise werden nun vom Verfasser die Einwürfe zu widerlegen versucht, welche Spötter und Zweifler, Juden und Heiden in seiner Zeit gar oft gegen das jüdische Gesetz vorgebracht haben. Aus der Geschichte ist uns bekannt, wie besonders das Ceremonialgesetz mit seinen 1) Man vergleiche unsere Schrift 273, 17 mit Phüonea 27, 2 f. 39, 20 f Tisch. über das Verbot, Zinsen zu nehmen; IV MB. 273, 18 mit Philonea 15, 4 über den Schuldenerlass im siebenten Jahre; IV MB. 273, 20 mit Philo II, 390, 10 Mang. über das Verbot der Nachlese in Feld und Weinberg. Wie unser Verfasser hebt auch Philo es hervor} dass die Frömmigkeit selbst über Liebe und Feindschaft herrschen müsse s. 73, G Tisch. II, 275, 2; II, 373, 16; II, 401, 1 Mang. Auch Josephus kennt ganz andere Gründe für die erwähnten Gesetze als unser Prediger der fälschlich seinen Namen trägt. Vergl. besonders Am. IV, 8, 21 f. 25. 2) Philo II, 2, 1 ί. II, 180 1, f. H, 383, 1 f. ~ II, 386, 49.