Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1868
- Date
- 1868-01-01
- Page
- – (sequence 49)
- Language
- German
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41 Erzbischof Dembowski wurde von einer plötzlichen Krankheit befallen, delirirte (man sagte vom Talmud, der seine Phantasie beschäftigte) und starb nach kurzem Krankenlager (17. Nov. 17571). Sei es, dass der unter eigenen Erscheinungen erfolgte Tod Dembowski's auf seine abergläubische Umgebung und die Geistlichkeit einen so gewaltigen Eindruck gemacht, dass sie ihn als Strafe seiner Härte gegen die Talmudisten betrachtete, oder dass einige Räthe des Kapitels überhaupt mit der Begünstigung der frankistischen Trinitarier unzufrieden waren und deren Heuchelei durchschauten, oder endlich, dass das Wort des Nuntius eingewirkt hatte, genug, die Protection über dieselben hörte mit diesem Tode auf2). Mit dem Verlust ihres erzbischöflichen Privilegiums wurden die Frankisten wieder als Sektirer behandelt, die weder Juden, noch Christen wären; sie mussten das ihnen in der Nähe von Kamieniec eingeräumte Asyl verlassen. Zur Brandmarkung wurde ihnen eine Hälfte ihres Bartes abgeschnitten3). Die räuberischen Edelleute, froh, eine Gelegenheit zur Bereicherung zu haben, bemächtigten sich der Güter x) Bei Emden I p. 79 b wird der Tod Dembowski's weitläuftig geschildert, dann heisst es: T^DD ^CD Tu HT , TD "UM F]H2^2ni. Dieses Datum ist indess nicht ganz genau; denn nach. Skimb. erfolgte der Tod 17. Nov. (p. 17). d. h. 5. Kislew. Eigen ist es, dass die Briefe des Hofagenten Baruch Jawan und seines Factotums Markel aus^ Warschau, einen Monat später datirt (das. p. 4 und 5), noch voll von Klagen über Misshandlung sind und noch nichts von Dembowski's Tod, noch von der günstigen Wendung wissen. Die Frankisten lassen die Zeit unbestimmt, dass der Tod ihres Beschützers kurz nach dem Erlass, den Talmud zu verbrennen, erfolgt sei (Beil. S. XXV): Transtulü entm ad sinum Abraham . . . optimum pastorem . . . brevi post prolatam sententiam (seil, comburendi Thalmudi). 2) Nicht bloss die jüdischen Quellen bringen das Aufhören der Protection über die Frankisten mit dem Tode des Erzbischofs in Causalnexus, sondern auch die frankistische (Beil. a. a. 0.): Quo (Archiepiscopo) e vivis elato adversarii nostri Herum . . . nos ubique persequebantur, pellebant, caedebant, diripiebant etc. Ebenso Niebuhr (a. a. 0. S. 20): „Bald nach dem Tode des Bischofs von Podolien wurde den Contratalmudisten die freie Religionsübung genommen". Vergl. Skimb. a. a. 0. p. 17. 3) Bei Emden I p. 80 b: liTiZn DJpT nW>l * DDT^ B"t8> TO hy HTtt mtiJ W nnb ruin UW DJ Wp'yivh. Ueber die Verfolgung auch das. p. 80 a, p. 85 b, die Beilage und bei Niebuhr a. a. 0. Von dieser Leidenszeit der Frankisten handelt wohl Naaha bei Skimb. p. 58, 59.