Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1867
- Date
- 1867-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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10 Folgendes an: „Arabes quoque mensuras Romanas et Graecas in suum usum toranstulerunt, perversis ut plurimum nominibus novisque impositis sie Dorach italicum ipsis est Amphora Romana .. . . . Kist, Aesat Sextarius ... . . ." Auch Josephus Aren. 8. 2. 9. hat 6 ö£ :ßädog SvvaTcci %ä<fTccc ißöofji^xovTa Svo:9 setzt daher auch 1 Log 1 Xestes, und somit hätten wir durch das Obige einen Beweis mehr, dass Josephus hier das Richtige getroffen hat. Seine Irrthümer in Betreff anderer Maassbestimmungen hingegen hat schon Boekh a. ä. O. pag. 259 ff. nachgewiesen. Da nun nach Boekh a. a. 0. pag. 278 die Grösse des attischen Metretes 72 Xestes 1993,95 pariser Kubikzoll beträgt, so ist 1 Log — 1 Xestes Metretes 27,694 pariser Kubikzoll 0,47977 preussische Quart, und man erhält durch Verbindung dieser Grösse mit der Angabe des Rabbi Chisda einen Ausdruck für das Längenmaass „Fingerbreite" und somit dann für die übrigen? Längen- und eubischen Maasse, da die relativen Beziehungen der Längenmaasse zur Fingerbreite und die der eubischen Maasse zum Log meistens bekannt sind. Ist 1 Log 27,694 pariser Kubikzoll, so ist ein Viertellog 6,9235 pariser Kubikzoll. Diesen Werth des Viertellog mit dem von R. Chisda oben angegebenen 10,8 Kubikfigerbreiten gleichgesetzt, gibt den Werth der Kubikfingerbreite und daraus den Werth der Fingerbreite in pariser Zoll ausgedrückt. Man hat nämlich die Proportion 10,8: 1 6,9235 : x _ 6,9235 X ~~ 10,8 d. h. 1 Kubikfingerbreite pariser Kubikzoll und daraus 3 _ ' 1 Fingerbreite =.|/'5^ 0,86225 paris. Zoll 0,892433 rheinl. Zoll 10,709 rheinländische Linien. Nimmt man den Werth des Metretes, welchen Bertheau14) angibt 1985,77, so fällt der Werth der Fingerbreite unbedeutend kleiner aus. 14j Zur Geschichte der Israeliten pag. 73.