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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1866-01-01 · 1866 · page 98

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1866
Date
1866-01-01
Page
– (sequence 98)
Language
German
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96 Fünftes Excerpt av Theophrastos. siebenten Vers eingewobene Satz (Z. 286), zu der Sitte des Theophrastos und aller selbstständigen Prosaiker, längere Dichtercitate nicht in mechanischer Weise abzuschreiben, sondern absichtlich durch Zwischenreden das Fremde mit dem Eigenen zu verflechten (s. oben S. 70)- und endlich sind die Worte ij £gtlv y cpvXia gegen jede Anfechtung dadurch geschützt, dass Theophrastos mit einem deutlichen Rückblick auf sie die Verwendung des empedokleischen Citats für seine Bekämpfung der Thieropfer eröffnet: ojfc yäq, olfiai, cpiXiag xtX. (Z. 289). Leicht könnte es nun scheinen, als wenn die durch solche Bezugnahme auf das empedokleische Liebesprincip eingeleitete und sonst nicht näher begründete Behauptung einer die Menschen mit den Thieren verbindenden Angehörigkeit (olxsioz^g 7i. 290, 293) nur für eine rednerische Wendung zu paränetischen Zwecken, nicht aber für eine ernstliche, auf philosophischen Erwägungen ruhende Ueberzeugung des Theophrastos dürfe gehalten werden. Es fügt sich daher glücklich, dass dieser trügende Schein auf zuverlässigstem Wege zu beseitigen ist durch eine andere längere Mittheilung aus Theophrastos, mit welcher Porphyrios, wie bereits (oben S. 18) erwähnt worden, sein drittes, das Rechtsverhältniss zwischen Menschen und Thieren behandelndes Buch geschmückt hat. Nachdem die dortigen langen Auszüge aus den verschiedenen plutarchischen Schriften über die Eigenschaften der Thiere beendigt worden, heisst es weiter (3 c. 25; p. 150, 29): Theophrastos hat sich folgender Schlussreihe bedient: Von Natur 5 verwandt mit einander nennen wir erstlich die, welche unmittelbar von denselben, ich meine von demselben Vater und derselben Mutter, geboren sind. Jedoch auch die mittelbar von denselben Vorfahren Erzeugten halten wir für verwandt mit einander; ferner aber auch die Mitbürger unter einander, und zwar weil sie dasselbe Land bewohnen und in Gemeinschaft des Lebensverkehrs stehen; denn bei diesen letzteren kann sich unser Urtheil über die Verwandtschaft nicht mehr auf Gleichheit der unmittelbaren oder mittelbaren Abstammung gründen, ausser in so fern &s6(fQaatog d£ xal zoiovrcp xä%QijTai Xoyoy xovg ix xmv avxmv ysvvTj&^vxag, Xsyw d£ naxqpg xal (.irjXQog, olxeiovg stvai <pvo*si <pafikv ccXXrjXwv xal xoivvv xal xovg änb xwv avxcöv nQonaxoqiav G7taqivxag olxslovg aXXqXcov slvai vo^ofisv^ xal fusvxoi xal xovg iavTcov noXixag x(p xijg ts yijg xal xijg nqbg aXXqXovg o(.uXiag xoi- 5

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