Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1866
- Date
- 1866-01-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
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31 Herakleides und Clodius (s. oben S. 13) hatten jedoch nicht blos auf Völker und Menschenklassen, sondern auch auf die griechischen Weisen sich berufen, welche alle einstimmig dem pythagoreischen Thierschutz zuwider seien. Um auch diesen Theil der gegnerischen Behauptung zu entkräften, verbindet Porphyrios mit seiner Auswahl nationaler Sittenschilderungen eine von den ältesten griechischen Gesetzgebern ausgehende Reihe individueller (xaTcc avöqa p. 188, 12) Zeugnisse zu Gunsten der Thierschonung und der Enthaltsamkeit, von welcher Reihe jedoch die Verstümmelung unserer Handschriften nur das erste freilich, wie es scheint, bedeutsamste Glied übrig gelassen hat. Es ist ein Excerpt aus dem 'zweiten*) Bande* des grossen, wenigstens sechs Bände umfassenden Werkes rUeber Gesetzgeber/ welches der Kallimacheer Hermippos2') aus den Schätzen der alexandrinischen Bibliotheken zusammengetragen hatte. Darin werden aus einer nicht näher bezeichneten Schrift von Aristoteles' Mitschüler, dem Chalkedonier Xenokrates, drei noch zu dessen Zeit in Eleusis als Satzungen des Triptolemos verbreitete Sprüche**) erwähnt: cEhre den Eltern, Verehrung den Göttern durch Feldfrüchte, kein Leid den Thieren/ Von den verschiedenen nicht eben in pythagorisirendem Tone gehaltenen Gründen, mit denen Xenokrates die dritte Satzung erst glaubte rechtfertigen zu müssen, nimmt Porphyrios einige aus Hermippos herüber, bricht aber bald mit einer, wohl wegen jenes Tones, etwas unwilligen***) Wendung ab und fügt, zweifelsohne ebenfalls aus Hermippos' Werk, zu den Gesetzen des mythischen Civilisators Attika's eine dem ersten geschichtlichen Gesetzgeber Athens, dem Drakon, beigelegte Opferregel, welche, in alterthümlichen20) Ausdrücken, obwohl in modernen grammatischen Formen, die Darbringungen für Götter und Heroen auf die Erstlinge der Feldfrüchte und auf Mehlfladen beschränkt. Mitten in den Folgerungen, welche Porphyrios aus dem drakonischen Gesetz zog, versagen unsere Handschriften, und nur der nichts verschmähenden Gründlichkeit, mit welcher Hieronymus in seiner Streitschrift wider *) p. 188, 16: r>EQ[timtog iv SsvxeQtp tisqi zäv vofio&ezäv ygatpst zavza. **) p. 188, 20: yovslg zipäv, ftiovg v.aQitoig dydXkstv, gäu pi) civse&at. ***) p. 189, 3: noilag 8s aiziag rov SsvonQazovg nal allag ov ndw axQißstg dito- 8t8ovzog} ri(iiv avxa.QV.sq zoaovzov in zäv slqTiyivmv, ozi zovzo vevopo&etrizo &c tov TgimoUfiov.