Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 96

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 96)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2720904-2720935-2720936--0605-2721847
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

94 hinsichtlich der den Mann verlassenden Frau nach der Norm des Talmud, und erwähnt nicht die hier getroffene Einrichtung der Geonim (vgl. oben S. 84). Diese Responsen gehören also dem früheren R. Hilai an. Wir finden ferner durch äussere Quellen, durch Anführungen bei anderen Autoren, Aufschluss. So wird 3. 2, 6, das die Aufschrift R. Chanina hat, von R. Simon Kairo mit fast denselben Worten, und als R. Chanina angehörend angeführt.6) Simon Kairo lebte lange vor R. Chanina b. Jehudai*;7) also gehört jenes Responsum dem alten R. Chanina (Chaninai) an. — Hingegen hat unbestritten 4. 4, 17 R. Chanina den Jüngeren zum Autor. Baal Haittur 761 führt es im Namen des R. Chanina b. Jehudai an 5 ferner ergibt sich, dass R. Matatia, der lange nach R. Chanina dem Aeiteren lebte, die daselbst erwähnte Einrichtung traf.8) Schwerer ist der Zweifel an der Richtigkeit der Aufschriften zu beschwichtigen, da mehrere Responsen bei anderen Autoren unter anderen Namen angeführt sind. So hat 3. 2, 29 die Aufschrift TODSM "1; nach Pardes 26 a. gehört dieses Responsum dem R. Scherira an. — 4. 3, 25 hat die Aufschrift "WIES "l; dieses Responsum gehört nach der Anführung bei vielen alten Autoren (vgl. Pardes 26 a. Responsen des R. Meir aus Rothenburg 928) dem R. Zadok Gaon an. — 4.1, 15 die Aufschrift ^BH "P ^TO ""); nachResp. des R.Meir 689 ist R .Matatia der Respondent. Nehmen wir ferner die Teschubot Geonim Kadmonim zur Hand, so begegnen uns ebenfalls andere Namen. So hat 4. 5, 24 die Aufschrift "»nSti "T nachTeschubot u. s. w. Resp. 54 gehört es Sar Schalom an.9) 4. 7, 25 hat die Aufschrift TOntM "1, nach Teschubot 1 gehört •) Bei Baal Haittur 29b. WOn '"1 ^Öp "pSI ^2 N*"Pp. Man erkennt leicht, dass sein nrass fiyDtP '"). Vgl. auch R: Ascher Gittin 2, 27, der .1"n2 anführt, da er wie viele frühere Autoren iWp ti>"~) für den Verfasser des yna hielt. T) In neuerer Zeit ist viel um die Feststellung der Zeit des R. Simon Kairo gestritten worden, doch stehet dieses fest, dass er vor R. Chanima b. Jehudai" lebte. 8) Vergl. R. Ascher Ketubot 4, 24. Auch die Form weist 3. 2, 6 auf den älteren, 4. 4, 17 auf den jüngeren Chanina. •) Dass die Teschubot das Richtige haben, gehet aus Schaare Zedek 4, 5, 25 selbst hervor, das eine kurze Wiederholung von 4. 5, 24 ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.