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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 80

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 80)
Language
German
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78 R. Ämräm erklärt (4. 2, 20), auf directe Zinsen darf maii auch einem Nichtjuden nicht Geld leihen; indirecte Zinsen (man verleihet fünfzig Gulden, wofür der Schuldner zu einer bestimmten Zeit eine Anzahl Mass Getreide nach dem heutigen Marktpreise abzuliefern hat, wenn auch der Preis inzwischen aufschlägt) sind zwar den Nichtjuden gegenüber gestattet, da sie selbst in solcher Weise verleihen und ausleihen; doch sollen auch hiervon die Besseren (Gelehrten) sich zurückhalten.2) Auf die Anfrage hinsichtlich der Beschneidung eines Kindes, das innerhalb acht Tagen nach der Geburt gestorben, respondirt R. Nachschon (3. 5, 5), es braucht nicht beschnitten zu werden, denn die Schrift sagt, „am achten Tage soll man die Vorhaut beschneiden" (Levit. 12, 3); will man es aber doch, wie der Gebrauch ist, am Grabe beschneiden, so soll wenigstens nicht der bei Beschneidung übliche Segensspruch gesprochen werden.3) Ein Sohn, wird respondirt (4. 5. 20), kann den Vater in einer civilrechtlichen Klage vor Gericht fordern, selbst wenn der Vater hierdurch zu einem Eide veranlasst würde. Doch bringt, befinden sich auch die geschichtlich bemerkenswerthen 3. 6, 7 und 10. Vgl. auch R. Joseph Karo Eben Hacser c. 4 zu Ende. Diese scheinen aber einem früheren Natronai anzugehören. Vergl. Grätz Geschichte der Juden. 5. Theil. Uote 14. *) Dieses Resp. ist motivirt durch Talmud Baba Mezia 70. Die Unduldsamkeit des Mittelalters, die dem Juden jeden Nahrungszweig entzog, trieb sie zum Wucher. — Aus diesem Resp. scheint auch die geschichtliche Thatsache hervorzugehen, den Mahomedanern — R. Araram lebte unter dem Ckalifat — waren directe Zinsen verboten, indirecte gestattet. 3) Schilte Hagibborim Mocd Kata S. 296 bringt dieses Responsum in anderer Form. ■— Rapoport (Biographie des R. Nathan Anmerk. 30) meint, Ibn Esra Genes. 17, 14 polemisire in den Worten: DD ÜH "O UtMT .□''Jflörn N3PI übiyb phn ib hwM b&l ~iyjn gegen diesen Gebrauch. Es weiset aber der Ausdruck darauf hin, dass Ibn Esra die von Kirchenvätern diesem Verse gegebene Deutung im Auge hatte. Die Septuaginta hat Genesis 17, 14: xul aitSQvtpriTOg clq6t\v} og ov nBQir^rfiecai xr\v Gagyia rfjs av.qo§v6xiag avrov vi} rjiisQa tfj 6y86y, iiolo&Qsv&rjßsrai r\ iffvxrj i%£vvr\ x. r. X. - Die Kirchenväter, die nicht den hebräischen Text verstanden, daher nicht merkten, dass xjf ^fispocTj oySorj interpolirt sei, fanden diese Ausrottung unerklärlich und bezogen sie auf das Jenseits, vgl. Origenes Plilocalia c. 1. Gegen sie polemisirt nun Ibn Esra. So zeigen es auch seine Schlussworte: B>DJ- "pfcO 'PI B»K 1DD WM V D2))TQ.

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