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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 78

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 78)
Language
German
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IRI
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76 -sie später. heirathen, so hat sie sie herauszugeben, ,-r- Es beidarf übrigens.bei Schenkungen, fügt R. Moses hinzu, nicht der ausdrücklich ausgesprochenen Bedingung, sondern, wenn klar hervortritt, dass der Geber diese Bedingung beabsichtigte, so ist auch die Schenkung nur bedingungsweise zu betrachten. So besagt die talmudische Norm (Baba Batra 146}, „A. hatte gehört, sein Sohn sei in fernem Lande gestorben, und er stellte eine Schenkungsurkunde über sein Vermögen an B. aus; hierauf kehrte dieser Sohn zurück. Die Schenkung verliert nun ihre Gültigkeit, da anzunehmen ist, A. habe nur in der Meinung, -der Sohn sei gestorben, das Vermögen verschenkt." Wenn also im vorliegenden Falle der Mann zwar nicht die Bedingung ausdrücklich aussprach, aber Manches an den Tag legte, das klar auf diese Bedingung hinweist, so ist die Wittwe zu deren Erfüllung verpflichtet. Auf die Anfrage, ob ein ausserehelich erzeugter Sohn den Vater beerbe, respondirt B. Pal toi (4. 3, 11), wenn der Vater gestehet, dass dieses sein Sohn sei, so ist er rechtmässiger Erbe.6) R. Natronai theilt (3. 4, 12) einen Bericht über die bei dem Hintritt des Nasi (Academiehaupt) übliche Trauer mit, an .die sich auch eine geschichtliche Notiz knüpft. „Stirbt der Nasi in einem der Monate von Nisan bis EM (April—August), so betrauert man ihn in den in Elul und Adar stattfindenden gelehrten Zusammenkünften:7) Die zweite Trauer wird Aschkabta8) genannt. In einem Schaltjahre (dieses hat .im jüdischen Kalender dreizehn Monate) wird die Aschkabta in Elul gemacht und fällt in Adar aus, da die Trauer nicht länger als zwölf Monate dauern soll. Darum brauchen entfernte Gemeinden wie Spanien (frPDDDK) und Frankenland (D^"1D) bei 6) Vgl. Grundlinien des mos.-talmud. Eherechts S. 8. 7) In diesen beiden Monaten versammelten sich die auswärtigen Gelehrten an dem Sitze der Academie. Diese Versammlung wurde Kalla [rho von 'Aaliiv) genannt. In obigem Responsum wird diese Versammlung rOPVP genannt. 8J NrODt^N, Ruhelegung; der Verstorbene wird, da keine fernere Trauer, nun gleichsam zur Ruhe gelegt.

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