Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1865
- Date
- 1865-01-01
- Page
- – (sequence 64)
- Language
- German
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62 Zeit genossen Manche Ehrenrechte und warenvon manchen Steuern befreiet. -Aber nicht jeder sich für gelehrt Ausgebende genoss bliese Immunität, sondern nur Jene, denen das Studium Hauptbeschäftigung war und die sich neben dem Studium der Ausübung wohlthätiger Werke, als Armenversorgung, Krankenpflege u. s. w., widmeten. Diese Immunität verbleibt ihnen, nach einem bei R. Ascher (15, 8) angeführten Responsum des R. Meir Halewi,6) wenn sie auch einiges Geschäft betreiben. R. Ascher fügt (das,) hinzu; einiges Geschäft, um. sich zu ernähren, aber nicht ein Geschäft, wodurch Vermögen angehäuft wird, in diesem Falle gehet die Immunität verloren. Und noch weniger gemessen sie Gelehrte, deren Wandel tadßl- Jiaft: ihnen kommt keinerlei Vorrecht zu, denn sie entweihen Glauben, und Lehre. A. hatte sein Haus an B. uuf ein Jahr vermiethet. Als das Jahr um war, verblieb B. in dem Hause noch zwei Monate, hierauf trug er die Miethe für diese Monate ab und wollte nun das Haus verlassen. A. wollte nicht hierauf eingehen, sondern erklärte, da B. über die Miethezeit in der Wohnung geblieben, so habe er angenommen, dass er noch ein Jahr verbleiben wolle, und habe sich auch deshalb um keinen/Miether umgesehen. R. Ascher respondirt (1, 7), A. sei. nach talmudischer Norm im Rechte, denn diese besagt ausdrücklich (Baba Mezia 101), dass, von welcher Seite die Miethe aufgehoben werde, vom Vermiether oder Miether, die Kündigung einige Zeit vor Ablauf des Miethtermins erfolgen müsse. Zwar tritt in dem vorliegenden Fall der Umstand entgegen, dass B. ausdrücklich das Haus nur auf ein Jahr gemiethet, allein da in Spanien in der Regel auf ein Jahr vermiethet und die Miethe zu einer gewissen Zeit7) angetreten wird, so hatte A. das Recht anzunehmen, dass B. abermals «in Jahr verbleiben werde; auch hätte B. um so mehr A. benachrichtigen müssen, dass er nach zwei Monaten das Haus 6) Er war Zeitgenosse Nachmanides'. Wir besitzen nur wenige Responsen von ihm. Auf dem Titelblatt der Responsen b. Aderet's 2. Tbl. (DTK nn^lHO ist angegeben iY'Ennü rrüit&Tfi 'nf?XW 1D1D21, dieser n"Dl ist aber nicht R. Meir Halewi, und ist überhaupt die ganze Angabe falsch, da jene Responsen. dem ^'"Hnp angehören. 7) Diese gewisse Zeit ist nicht angegeben. Wahrscheinlich zum Winter.