Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1865
- Date
- 1865-01-01
- Page
- – (sequence 60)
- Language
- German
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58 werden.8) Doch hat ihn das Gericht auf die Heiligkeit des Handschlages aufmerksam zu machen. * R. Simelfca respondirt (Resp. 932) bei Gelegenheit, als der Kurfürst einen Juden steuerfrei erklärt hatte, derselbe inüsse nichtsdestoweniger seinen Beitrag zu den von der Gemeinde an den Kurfürsten zu entrichtenden Steuern leisten. Dieses wird deducirt aus folgender Beraita (Additamentum zur Mischna): „Wenn eine Karawane überfallen und ausgeplündert wurde und es gelang einem , der Reisenden, Etwas zu retten, so kommt das Gerettete der ganzen Karawane zu Gute" (Baba Kama 116). — R. Simcha erzählt weiter, sein' Onkel R. Kalonymos war bei Hofe angesehen, und der König erliess ihm seinen Theil an den zu entrichtenden Steuern; diesen Theil zahlte er an die Gemeinde. R. Simcha freuete sich über diese Handlung seines Onkels, fügt jedoch hinzu, dass er nach der talmudischen Norm hierzu verpflichtet war. R. Chajim b. Jechiel Chefez Sahab lässt uns in seinen Responsen manches düstere Zeitgemälde erblicken. Der Kurfürst hatte «die Juden sehr bedrohet, liess zwei von ihnen Timbringen und war im Begriffe, über die anderen ein ähnliches Schicksal zu verhängen.9) Die Juden sandten eine Deputation von zwei Männern ab, um das Unheil abzuwenden. Der Kurfürst wurde inzwischen gefangen genommen und es bedurfte nicht ihrer Verwendung. Dass die Deputirten das, was man bei ihrer Absendung ihnen ausgesetzt hatte, erhalten, ist, respondirt R. Chajim (Resp. 241), ausser allem Zweifel, und ist allgemeiner Brauch, dass, wenn Männer in derartigen Angelegenheiten deputirt werden, sie, auch wenn sie nichts ausgerichtet, das ihnen für ihre Bemühungen Zugesägte bekommen. Selbst wenn Einige aus der Gemeinde von vorn 8) Da er den Handschlag ganz in Abrede hätte stellen können, so ist seiner Angabe Glauben beizumessen, er habe ihn unter einer Bedingung gegeben. (B. stehet hier zur Seite die Präsumtion der bessern Einrede. Miggo. vgl; Der gerichtliche Beweis, S. 458 f. ' 9) In diesem Kurfürsten dürfte Gerhard, Erzbischof von Mainz, zu erblicken sein. Er wurde im J. 1302 von Albrecht I. sehr bedrängt und musste sich unter harten Bedingungen unterwerfen. Vgl. Pfister Geschichte der Teutschen 3. Band "S. 303. 304. Nach R. Chajim's Erzählung wäre er sogar gefangen genommen worden.